Fahrrad gestohlen, Verfahren nach einem Monat eingestellt?
Ist es normal, dass nach einem Fahrraddiebstahl die Anzeige gegen Unbekannt nach einem Monat eingestellt wird? Bleibt wenigstens mein Fahrrad in der Fahndung?
Ich habe zumindest den Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren eingestell wurde, 4 Wochen nachdem ich Anzeige erstattete.
6 Antworten
Ja, dein Fahrrad bleibt in der Fahandung. Heißt, wenn Fahrräder aufgefunden oder kontrolliert werden, wird die Rahmennummer mit dem "System" abgeglichen. Evtl. gestohlene Fahrräder werden somit zum teil auhc später erst gefunden.
Nach einem Monat bzw. 4 Wochen zahlt die Versicherung ein neues Fahrrad (dann ist das Verfahren zu den Akten gelegt). Wird das gestohlene Fahrrad nach der Zahlung der Versicherung gefunden, gehört das gestohlene Fahrrad der Versicherung. Man kann denen das Rad aber wieder abkaufen.
Solange das Fahrrad gesichert war, besteht kein Grund zur Unruhe. Dann kommt die Versicherung auch dafür auf.
Der Vorgang bleibt auf jeden Fall aktenkundig.
Sollte irgendwann einmal Dein Fahrrad auftauchen, dann wirst Du es bestimmt auch wieder bekommen.
Nur wird nicht mehr explizit danach gefahndet.
LG TornadoBull
Wenn du dein Fahrrad mit Rahmennummer und evtl. unverwechselbaren Kennzeichen gemeldet hast, hast du Chancen dass du es auch nach mehreren Jahren wieder zurück bekommst. Es ist nur das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt worden.
In Marburg hat ein Radler sein Bike nach 5 oder 6 Jahren wiedererkannt und konnte beweisen dass es seins war; daraufhin hat die Polizei das Schloss mit einem Bolzenschneider geknackt und das eigentum zurückgegeben.
Und ein Bekannter von mir hat mal ein Fahrrad vom Fundbüro ersteigert und musste das abgeben, weil es als geklaut gemeldet war. (Das Fundbüro prüft das nicht nach.)
ja ist doch klar man kann ja nicht ewig danach suchen aber das verfahren wurde nicht eingestellt wenn die es finden bekommst du es wieder
Ist normal...., bei den Fundbüros wurde es gestohlen gemeldet. Wenn es da auftaucht, wirste benachrichtigt.
hatte mein fahrrad explizit mitversichert, weil es zum damaligen zeitpunkt mein einzigstes verkehrsmittel war. ich hoffe, dass ich keinen leistungsausschluss bekomme, weil es ja nicht bei mir stand, sondern angeschlossen in der stadt. sogar ein teil vom schloss hab ich noch gefunden und der versicherung gegeben