Wohnung zur Untermiete, Erfahrung?

2 Antworten

Hallo Arthi,

da ich in diesem Thema als Vermieter zufällig auch etwas drinstecke, folgende Tipps:

a) Einwohnermeldeamt:

Diesen Behördengang würde ich mir sparen und mich gar nicht an- und abmelden, es ist ja immer noch Dein "fester" Wohnsitz, Du bist nur zeitweise "verreist" und kommst ja wieder.

Deinen Untermieter mußt Du gar nicht anmelden, das muß er selbst tun. Ob er es tut, oder bleiben läßt, kann Dir egal sein.

b) Dein Vermieter:

Du schließt einen Untermietvertrag mit dem Untermieter, dein Vermieter bleibt da zunächst außen vor. Befristung, Mietkosten usw. mußt/kannst Du im Untermietvertrag unabhängig vom "Hauptmietvertrag" mit dem Untermieter regeln.

Auf "einen extra befristeten Mietvertrag vom Vermieter" wird sich der Vermieter höchstwahrscheinlich nicht einlassen, weil das so nicht gemacht wird.

Du mußt den Vermieter selbstverständlich informieren, dass Du untervermietest. Eigentlich mußt Du ihn "um Erlaubnis fragen", aber die Erlaubnis kann er in der Regel nicht verweigern, da, drastisch ausgedrückt, deine wirtschaftliche Existenz von der Untervermietung abhängt. Würde also ein Schreiben verfassen, in etwa so: "Ihre Erlaubnis vorausgesetzt, möchte ich Sie darüber informieren, daß ich in der Zeit von .... bis ... die Wohnung untervermieten werde."

c) Nebenkosten:

Jetzt bist Du, wie gesagt, selbst ein Vermieter. Die Mietkosten darfst Du mit deinem Untermieter auch mit einer monatlichen Pauschale ohne Nebenkostenabrechnung regeln ("Warmmiete"). Kannst ja, z.B., im Monat 10 € mehr verlangen, als Du selbst an Deinen Vermieter bezahlst. Bleibt am Ende des Jahres bei der Nebenkostenabrechnung für Dich was hängen, gut so, wenn der Untermieter in dem halben Jahr die Heizung aufdreht wie ein Verrückter, hast Du halt Pech gehabt und mußt ein paar Euro an Nebenkosten draufzahlen. Aber auf jeden Fall die unkompliziertere Variante.

Schöne Grüße!

Arthi10 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 15:36

Super vielen lieben Dank für die ausführliche Info ☺️ Ok eine Frage noch zur Anmeldung beim Einweohnermeldeamt, wenn sich der Untermieter anmeldet auf dieselbe Wohnung, sieht das Amt das nicht im systen dass ich schon angemeldet bin? Oder gibt es für ihn dann ein extra formular als untermieter?

und gibt es im Internet einen Vertrag für den Untermieter den ich als „vermieter“ ausfüllen lassen kann?
danke

waldenmeier  30.06.2021, 15:47
@Arthi10

Nein, das Einwohnermeldeamt interessiert es nicht - und hat es auch nicht zu interessieren - wieviele Personen in einer Wohnung leben. Es gibt auch kein extra Formular für Untermieter.

Wahrscheinlich findest Du im Internet schon irgendeinen Vordruck. Hab aber leider keinen Tipp, bitte selber googeln!

Grüße!

Haftpflichtversicherung des UM.

Arthi10 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 22:22

Danke für die Antwort, aber wie genau meinst du das? Habe diese Versicherung im zusammenhang mit Wohnungen noch nie gehört 😅

wildpark7  28.06.2021, 22:26
@Arthi10

Wenn der UM etwas zerstört muss er das auch bezahlen. Ohne diese Versicherung zahlt dann wer bei "kein Geld"? Deine Wohnung ist doch möbliert, gehe ich von aus..