Wohnung bis Kündigungsfrist untervermieten
Ich ziehe um und habe nun eine neue Wohnung, die ich deutlich früher als erwartet beziehen kann. Um nicht 3 Monate lang zwei Mieten zu zahlen, soll die alte Wohnung bis zur Kündigung für 3 Monate untervermietet werden .
Ist das erlaubt, oder kann der Vermieter das untersagen? Was würde drohen, wenn mans trotzdem macht (Kündigung wäre ja egal)?
6 Antworten
Ist das erlaubt, oder kann der Vermieter das untersagen?
Für die Untervermietung brauchst Du die Erlaubnis des Vermieters. Das Problem dürfte für Dich sein, einen Untermieter zu finden, der für 3 Mon. in Deine alte Wohnung zieht, denn er hat nach Mietvertragsablauf mit Dir als Untermieter gegenüber Deinem Vermieter keinen Anspruch darauf, daß Dein Vermieter ihn dann als Hauptmieter akzeptieren muß.
Was würde drohen, wenn mans trotzdem macht (Kündigung wäre ja egal)?
so egal nicht, denn Du wärst dann der Vermieter des Untermieters und würdest Dich diesem gegenüber schadenersatzpflichtig machen, wenn z.B. der Vermieter Dir wegen Nichterlaubnis der Untervermietung eine fristlose Kündigung aussprechen würde und dem Untermieter so die Wohnung entzogen würde.
Außerdem bleibst Du auch bei einem genehmigten Untermietverhältnis dem Vermieter gegenüber voll haftbar, d.h. Du haftest für Mietrückstände und evtl. Schadenersatz (falls der Untermieter die Wohnung demoliert).
http://www.immobilienscout24.de/umzug/mietrecht/recht-und-urteile/untervermietung.html
Ändert sich daran etwas, wenn ich selbst nur Untermieter bin? Also wenn z.B. mein Vater die Wohnung angemietet hat und ich als Untermieter dort wohne?
Dann muß halt dein Vater die Kündigungsfristen einhalten und die 3 Mon. Miete zahlen, während die Wohnung leer steht.
Ist das erlaubt, oder kann der Vermieter das untersagen?
Ohne Zustimmung des Vermieters nicht.
Was würde drohen, wenn mans trotzdem macht (Kündigung wäre ja egal)?
Fristlose Kündigung und trotzdem Miete zahlen müssen bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist.
Ja, das ist natürlich die erste Option. Obige Frage bezieht sich dann darauf, dass der Vermieter kein Interesse daran hat, schnell einen Nachmieter zu finden bzw. nicht damit einversatnden ist, dass ich selbst jemanden suche/vorschlage.
Dann hast Du die berühmte A-arte gezogen.
(Kündigung wäre ja egal)?
Auch der Schadenersatz (Mietausfallentschädigung) von bis zu 3 MM den der Vermieter fordern kann?
Egal ist aber das der Vermieter selbst Mieter und der eigene Vater ist.
Um nicht 3 Monate lang zwei Mieten zu zahlen, soll die alte Wohnung bis zur Kündigung für 3 Monate untervermietet werden .
Aus dem Sparmodell wird nichts: Du zahlst 3 Monate Miete für deine leerstehende Wohnung :-)
Denn:
"Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt." § 540 (1) BGB.
Versuchst du es trotzdem, schmeisst dein VM den achtkantig raus und dein Untermieter verklagt dich auf Schadensersatz :-)
G imager761
Danke.
Ändert sich daran etwas, wenn ich selbst nur Untermieter bin? Also wenn z.B. mein Vater die Wohnung angemietet hat und ich als Untermieter dort wohne?
Der Vermieter kann das untersagen. Warum redest du nicht mit ihm über die Beschaffung eines Nachmieters?
Dann bleibt nur 3 Monate für eine leer stehende Wohnung zahlen.
Der Vermieter muß weder schnell noch überhaupt einen Nachmieter finden. Vielleicht will er ja auch gar nicht mehr vermieten.
Ja, das ist natürlich die erste Option. Obige Frage bezieht sich dann darauf, dass der Vermieter kein Interesse daran hat, schnell einen Nachmieter zu finden bzw. nicht damit einversatnden ist, dass ich selbst jemanden suche/vorschlage.