Habe ich einen Anspruch auf Nebenkostenrückzahlung als Untermieter?
Wir haben eine Teilwohnung untergemietet, der Vermieter weiß Bescheid und deswegen gab es auch nie Ärger. Jetzt habe ich gestern den Hauptmieter, also meinen Vermieter, gefragt wie es eigentlich mit Nachzahlungen oder Rückerstattung aussieht, weil ja demnächst mal wieder die Jahresnebenkostenabrechnung gibt. Daraufhin hat mich mein Vermieter darauf hingewiesen, das in unserem Untermietvertrag eine gesamtmiete vereinbart wäre, und das rechtlich gesehen wir deshalb weder nachzahlen müssen, aber auch keine Rückerstattung bekommen??? Stimmt das?? Er beruft sich dabei auf den Punkt der Gesamtmiete. Außerdem habe ich nun festgestellt das wir mehr pro Quadratmeter bezahlen als der Hauptmieter! Darf der das?
3 Antworten
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Also kann dein Vermieter mit dir jede Art Vertrag aushandeln, die nicht gegen das Gesetz verstößt. In diesem Fall verstößt der Vertrag nicht gegen Gesetze, also wirst du nichts gegen eure Verienbarung machen können.
Wenn du den Vertrag so unterschrieben hast, gilt der auch. Vertragsfreiheit
Stimmt das??
Stimmt. Anspruch auf eine Abrechnung und evtl. Rückzahlung hättet Ihr nur wenn eine Kaltmiete und monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart wäre.
Außerdem habe ich nun festgestellt das wir mehr pro Quadratmeter bezahlen als der Hauptmieter! Darf der das?
Wenn in der Miete die Ihr zahlt die Betriebskosten enthalten sind darf er das natürlich. Schließlich Zahlt er das ja. Da wäre dann auch noch Strom, evtl. Telefon und Möbel.