Kühlschrank Mietwohnung?
Hallo zusammen,
ich bin vor paar Monaten neu in meine Wohnung eingezogen, lt. Mietvertrag ist der Vermieter für die Bereitstellung des Kühlschrankes zuständig, nun ist der alte Kühlschrank kaputt gegangen und mir wurde ein neuer Kühlschrank gestellt allerdings ohne Gefrierfach (der ursprüngliche Kühlschrank hatte ein Gefrierfach). Hab ich hier ein recht, auf das Gefrierfach oder hab ich einfach pech?
LG
Sebastian
6 Antworten
Generell sollte der Kühlschrank ein Gefrierfach mit haben.
Aber es ist keine Pflicht, denn der Kühlschrank ansich tut seine Funktion und ein Gefrierfach ist nur ein Extra.
Der Kühlschrank muss ja auch in die Einbauküche passen.
Steht der Kühlschrank seperat, würde ich selber ein Gefrierfach noch kaufen, ist meistens besser.
Denn in einem Gefrierfach von einem Standard Kühlschrank passt kaum etwas rein
Dann musst du dich damit abfinden. Vielleicht kannst du im Keller, wenn ein dauerhafter Stromanschluss (je Kellerraum) vorhanden ist, eine Tieflühltruhe hinstellen.
Problem ist, die Küche ist so klein, das dort kein Gefrierschrank reinpasst.
Dann musst du deinen Vermieter nochmal darauf ansprechen. Vielleicht ist er kulant und holt einen Kühlschrank mit Gefrierfach.
es kommt darauf, was genau im Mietvertrag darin geregelt ist
Wenn im Mietvertrag nicht steht: Kühlschrank mit Gefrierfach, dann hast du Pech gehabt.
Der Vermieter muss nur stellen, was im Mietvertrag steht.
Da hast du Pech. Du kannst dir ja einen Gefrierschrank kaufen.
Eine solch gravierende Verschlechterung bei der pflichtgemäßen Ersatzbeschaffung müssen Sie nicht hinnehmen.
Nope, das will er leider nicht.