Kann man mich verklagen?

8 Antworten

So will sie z.B., dass ich sofort ausziehe, aber ich soll natürlich weiterhin Miete zahlen. Ich denke mir: Warum soll ich dann noch Miete bezahlen, für eine Wohnung in die ich nicht rein darf?

Da denkst du völlig richtig: Wenn sie das mit dir durch Schlüsselübergabe und Mietzahlungen konkludenten Mietverhältnis durch Rauswurf beeendet, schuldest du keine Miete.

Da schreibt man ihr als deiner Vermieterin zugangssicher per Einwurfeinschreiben:

... hiermit kündige ich n. § 543 II BGB außerordentlich fristlos das Mietverhältnis, da mir der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ab dem (Datum) ganz entzogen wurde."

Viel Erfolg :-)

G imager761

Deine Freundin darf dir mit Dreimonatsfrist kündigen (es besteht ein mdl. Mietvertrag!). Jetzt ginge das zum 31. August. Die K. muss spätestens bis zum 4. August in deinem Besitz sein.

Da müssen wir erst mal ein wenig die Fakten sortieren, dass es klarer wird.

  1. Ihr habt sehr wohl einen Mietvertrag untereinander, nämlich einen mündlichen. Dieser ist genauso gültig. Du bezahlt ja Miete an die Freundin. Und ich unterstelle jetzt mal, dass du das nachweisen kannst durch die Überweisungen.
  2. Der Mietvertrag zwischen deiner Freundin und dem Eigentümer spielt keine Rolle. Die Freundin ist deine Vermieterin, und durch diesen mündlichen Vertrag ergeben sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten.

Diese Fakten haben nun zweierlei Konsequenzen:

  • Deine Freunin könnte dich tatsächlich verklagen, die Miete zu zahlen. Denn durch den bestehenden Vertrag ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Dementsprechend könnte es theoretisch passieren, dass du doppelt zahlen musst, wenn du inzwischen eine andere Wohnung gefunden hast.
  • Aber andererseits muss sich deine Freundin genauso an die Kündigungsfrist halten. Das bedeutet, wenn sie dich raus schmeißt und den Zugang verwehrt, dann wird sie vertragsbrüchig. Du könntest sie sogar verklagen, dass sie dich wieder rein lassen muss. Und sie wird dir gegenüber schadenersatzpflichtig für zusätzliche Kosten, die du dadurch hast.

Du solltest das deiner Freundin mal so erklären. Und dann kommt sie bestimmt zum Ergebnis, dass man sich vernünftig verhalten und die Sache regeln sollte. Mach mit ihr aus, du ziehst so bald wie möglich aus, wenn du was gefunden hast, aber dann zahlst du keine Miete mehr. Miete kassieren und gleichzeitig dich raus schmeißen funktioniert nicht, das kann sie vergessen. Da gehst du dann vor Gericht, falls sie es drauf anlegen sollte.

Gerhart  20.05.2018, 08:52

Bisher ist noch nicht geklärt, ob der FS die Miete an die Freundin bezahlt.

Die einvernehmliche Auflösung des in Frage stehenden mündlichen Mietvertrages ist auch noch eine Option. Es einfach schade, dass der FS hier nicht antwortet.

Renick  20.05.2018, 09:05
@Gerhart

In der Frage steht:

Seit dem teilen wir uns auch die Miete

Aus diesem Satz gehe ich davon aus, dass er Miete an die Freundin zahlt.

Die einvernehmliche Auflösung des in Frage stehenden mündlichen Mietvertrages ist auch noch eine Option.

Ja, darauf zielt der letzte Absatz in meiner Antwort ab.

Sie will also euren mündlich und konkludent geschlossenen (Unter-)Mietvertrag fristlos kündigen. Dazu ist sie nicht berechtigt und mündlich wäre eine Kündigung sowieso unwirksam.

Wenn sie will, dass du schnellstmöglichst ausziehst, dann mach mit ihr einen schriftlichen Auflösungsvertrag, der besagt, dass du so balb wie möglich ausziehst, spätestens bis (angemessene Frist) und ab dem Auszugstermin keine Miete mehr zahlen brauchst.

Wenn sie damit nicht einverstanden ist, behältst du den Schlüssel und bleibst da wohnen.

Damit ich da wenigstens schon mal gemeldet bin, habe ich für die Ummeldung die Mietbescheinigung vom Vermieter (natürlich) ausfüllen lassen und unterschrieben.

Deine Freundin hätte das unterschreiben müssen, denn sie ist im Besitz der Wohnung ( Wohnungsgeber ).

Offiziell wohne ich also da. Seit dem teilen wir uns auch die Miete; alles kein Problem. Wichtige Nebeninfo: Wir haben (noch) keinen Mietvertrag untereinander bzw. mit dem Vermieter ausgemacht.

Du bist nicht Vertragspartner des Vermieters sondern Deine Freundin kann mit Dir einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag machen.

Er weiß lediglich nur, dass ich hier bin und möchte damit am liebsten auch nichts zu tun haben, da meine Freundin sich darum kümmern soll.

Er hat da auch nichts mit zu schaffen.

Jetzt ist leider die Situation so, dass die Beziehung auseinander bricht und von ihrer Seite kommt nur noch böses. So will sie z.B., dass ich sofort ausziehe, aber ich soll natürlich weiterhin Miete zahlen.

Wenn Du nachweislich Miete gezahlt hast, dann ist zumindest nachweislich ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.

Den kann man nur schriftlich kündigen mit der gesetzlichen Frist.

Ich denke mir: Warum soll ich dann noch Miete bezahlen, für eine Wohnung in die ich nicht rein darf?

Du musst Miete zahlen; auch wenn Du gekündigt oder sie gekündigt hat, aber sie muss Dir die Mietsache auch zur Verfügung stellen.

Tauscht sie z.B. den Schließzylinder und verwehrt dir den Zugang zur Wohnung,, kannst Du fristlos kündigen und musst keine Miete mehr ab diesen tag zahlen.

Darüber hinaus entsteht dann das Problem, dass, wenn ich eine andere Wohnung finde, ich quasi doppelt bezahlen würde, was ich als Schüler natürlich nicht tragen könnte. Sie besteht trotzdem darauf und wollte es "notfalls einklagen" und bezieht sich dabei auf die 3 Monate Kündigungsfrist.

Sie kann darauf bestehen und es sogar einklagen, wenn schriftlich wirksam gekündigt wurde.

Meine Frage also: Kann sie tatsächlich von mir verlangen (auch gesetzlich) ihre Wohnung zu bezahlen - auch wenn ich bereits eine neue Wohnung habe - obwohl ich nicht mal in einem Mietvertrag stehe?

Du hast einen mündlichen Mietvertrag und jeder der umzieht hat das Problem mit der doppelten Miete.

Anstatt einer Kündigung kann man auch einen Aufhebungsvertrag machen und man könnte dadurch sofort den Mietvertrag beenden. Es kommt halt darauf an, was man vereinbart.

Versucht doch mit einer neutralen Person eine für beide Seite annehmbare Lösung zu finden.