Wohnrecht der Freundin nach Todesfall ?
Hallo zusammen ich bin neu hier ;) Mein Vater und meine Mutter sind geschieden...Jetzt hat mein Vater gebaut und hat eine neue Freundin das Haus ist abbezahlt und nur mein Vater steht im Grundbuch die Freundin bezahlt so zusagen Miete an ihn oder beteiligt sich am Leben! Wie ist das wenn er von heute auf morgen stirbt darf dann die Freundin weiter in dem Haus leben wegen Wohnrecht oder ab wann gibt es ein Wohnrecht ? Ich habe noch eine Schwester und soweit wir wissen gibt es derzeit kein Testament wenn er das so eintragen lassen würde haben wir bis die Freundin stirbt auch keinen Anspruch auf das Haus oder??Oder können wir unseren Pflichtteil schon vorher verlangen? Wobei Geld gibt's keins mehr da ja unsere Mutter schon ausbezahlt Wurde.Kennt sich mit diesem Thema jemand aus oder befindet sich jemand in der selben Situation?Wäre schön sich auszutauschen!! Und er arbeitet auch nicht sehr gerne unser nächster Gedanke ist was wäre wenn er das Haus der Bank gibt und das Geld verschleudert gibt's keine Rechte der Kinder? Außer das wir für ihn zahlen können wenn er nichts mehr hat wie ist das rechtlich ??
7 Antworten
Wie ist das wenn er von heute auf morgen stirbt darf dann die Freundin
weiter in dem Haus leben wegen Wohnrecht oder ab wann gibt es ein
Wohnrecht ?
Ein Wohnrecht gibt es, sobald es explizit vertraglich vereinbart wird.
Bei einen Wohnrecht ist zwischen eine schuldrechtlichen und einen dinglichen Wohnrecht zu unterscheiden. Ein dingliches Wohnrecht wäre notariell zu beurkunden und ins Grundbuch einzutragen.
Sollte ein Wohnrecht unentgeltlich eingeräumt werden, wäre es eine Schenkung. D.h. es wird Schenkungssteuer fällig und es entstehen u.U. Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Oder können wir unseren Pflichtteil schon vorher verlangen?
Nein. Der Pflichtteil entsteht erst mit den Erbfall. Ferner richtet er sich gegen die Erben und ggf. gegen den Beschenkten, wenn das Erbe nicht reicht.
bezahlt so zusagen Miete an ihn oder beteiligt sich am Leben!
Miete zahlen oder gemeinschaftlich wirtschaften sind zwei völlig verschiede Dinge. Zahlt die Freundin Miete, handelt es sich um einen ( ggf. konkludent geschlossenen) Mietvertrag. Im Todesfall würde der Mietvertrag mit den Erben fortgesetzt.
Und er arbeitet auch nicht sehr gerne unser nächster Gedanke ist was
wäre wenn er das Haus der Bank gibt und das Geld verschleudert gibt's
keine Rechte der Kinder?
Erbrechtlich gibt es kein Anspruch auf ein möglichst fettes Erbe. Der Erblasser kann sein Vermögen zu lebzeiten verbrauchen.
Außer das wir für ihn zahlen können wenn er nichts mehr hat wie ist das rechtlich ?
Unterhaltsrechtlich ist es schon deutlich kritischer. Hier gilt die Eigenverantwortung nach §1602 Abs 1 BGB. Die Bedürftigkeit darf dabei nicht absichtlich erzeugt werden (§1611 Abs 1 BGB), d.h. wer sein Vermögen wirklich verschleudert kann nicht im Anschluss Unterhalt verlangen.
Es gibt keine automatisierten Wohnrechte. Wenn dein Vater Alleineigentümer ist, wird das Hausgrundstück ganz regulär vererbt. Das heisst, dass du nach der gesetzlichen Erbfolge mit deiner Schwester Erbe wärst. Somit würde euch auch das Grundstück alleine zufallen. Natürlich steht es deinem Vater frei, testamentarisch andere Erben einzusetzen. Die Freundin hat aber ansonsten keine Ansprüche. Pflichtteile könnt ihr erst im Todesfall geltend machen und auch nur dann, wenn ihr enterbt worden seid.
Du sagst, es gibt kein Testament und die Freundin zahl Miete. Ist das sicher?
Ohne Testament erbt die Freundin nichts und ihr Geschwister das ganze Haus. Wenn die Freundin Miete zahlt, ist es - auch ohne einen schriftlichen Mietvertrag - ein Mietverhältnis. Ihr könnt ihr dann auf Eigenbedarf kündigen, allerdings mit einer Fristsetzung.
Wenn Sie keine Miete zahlt, steht ihr auch eine angemessen Frist zu, das Haus zu räumen.
Gibt es ein Testament zu ihren Gunsten, in dem die Geschwister quasi "enterbt" wurden, könnt ihr den Pflichtteil von der Freundin einklagen. Das ist dann aber immer Geld und nicht das Haus. Kann sie das Geld nicht aufbringen, muss sie dafür das Haus verkaufen oder es wird versteigert.
Den Geschwistern steht 50% des Vermögens des Vaters als Pflichtteil gemeinsam zu.
Ich habe zwar nicht wirklich viel Ahnung von sowas, aber wenn die Freundin nirgends eingetragen ist und auch im Testament nicht, und sie nicht geheiratet haben, dann bekommt ihr schon mal nen Anteil. Ein Wohnrecht hat sie vermutlich auch nicht.
Dein Vater kann mit seinem Haus machen was er will. Wenn er es verkauft, kann er das Geld auch für sich und seine Freundin ausgeben.
Ohne Testament erbt die Freundin nichts. Er kann ihr allerdings noch ein Wohnrecht einräumen.