Pflichtteil zweimal vom selben haus
mein vater verstarb vor 3 jahren, und hat meiner mutter als alleinerbin ein haus hinterlassen. wir sind 4 kinder, davon haben sich 2 den pflichtteil auszahlen lassen. 2 geschwister nicht. wenn nun mene mutter stirbt, bekommen die 2 dann nochmal einen pflichtteil aufs gleiche haus.
lg susi
4 Antworten
wenn nun mene mutter stirbt, bekommen die 2 dann nochmal einen pflichtteil aufs gleiche haus.
Wenn sie per Testament von der Erbfolge ausgeschossen sind ja. Wenn sie mindestens wertmäßig den Pflichtteil erben, haben sie keine Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil ergibt sich immer aus dem Wert des Nachlasses.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament kommt es auf den Inhalt des Testaments an.
Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, könnte die Mutter mit den 2 übrigen Kindern vereinbaren, das der Pflichtteil anerkannt und bis zu ihrem Tod gestundet wird. Dann wäre der Pflichtteil der 2 übrigen Kinder eine Nachlassforderung.
haben sich 2 den pflichtteil auszahlen lassen. 2 geschwister nicht. wenn nun mene mutter stirbt, bekommen die 2 dann nochmal einen pflichtteil aufs gleiche haus.
Beim Tode des Vaters und der Mutter entstehen zwei Erbfälle. Egal, ob das Haus beiden Elternteilen gehörte oder nur dem Vater, haben alle vier Kinder grds. Erbansprüche auf den Gesamt-Nachlass der Mutter, es sein denn, sie setzt die beiden, die entgegen der Verfügung des Ehemannes ihren Pflichtteil forderten, auch auf den Pflichtteil ihres Vermögens.
Verfügt sie das nicht, "kasssieren" die beiden Pflichtteilsfordernden tatsächlich mehr ab :-(
G imager761
Der Pflichtteil wird in Geldwert ausgezahlt. Es wird ein Verkehrswert des Hauses angenommen oder durch Gutachten dargelegt und davon bekommen die Pflichtteilsberechtigten ihren Pflichteil. Das hat mit dem Haus eigentlich nicht zu tun, sondern mit dem Wert des Vermögens.
z. B. : Das Haus ist 200.000 € Wert gewesen, die eine Hälfte gehörte ihre Mutter, die andere ihrem Vater. Als ihr Vater nun starb, hinterließ er ihrer Mutter die Hälfte seines Vermögens 100.000€ : 2 = 50.000) und die andere Hälfte hätten sich die Kinder als Erben teilen können. Das heißt, jeder von Ihnen hätte 12.500€ bekommen. Das Pflichtteil ist nur die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. die beiden Geschwister haben also (in diesem Beispiel) 6.250€ bekommen. Natürlich steht ihnen nun nach dem Tod der Mutter der gesetzliche Erbteil zu (und nicht nur der Pflichtteil). Es sei denn, die Mutter hat zwischenzeitlich ein Testament gemacht und verfügt, das die 2 Kinder nur noch auf ihren Pflichtteil gesetzt werden.
Die Geschwister werden ausgezahlt, dafür muß dann entweder ein Kredit aufgenommen werden oder das Haus muß verkauft werden um das nötige Geld zu beschaffen. Anspruch auf einen Teil des Hauses haben die Kinder nicht, nur auf den Wert in Geld.
Ist das so verständlich, sonst einfach fragen!
Ja - es ist ein neuer Erbfall.