Lebenslanges Wohnrecht und Zwangsversteigerung, geht das?

8 Antworten

Ein ins Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ist ein dingliches Recht, d.h. an das Haus gebunden. Das Haus kann versteigert werden, dann erlischt das Wohnrecht aber nur, wenn aus einer vorrangigen Position heraus versteigert wird.

Bei einer Kreditaufnahme wird eine Bank kaum oder nur zu viel schlechteren Konditionen mit einer Position hinter einen Wohnrecht zufrieden geben. Ein nicht Pfandgläubiger kommt aber nicht ohne Weiteres vor das Wohnrecht.

Problematisch ist das Vorgehen aber in Bezug auf §283 StGB zu sehen. Es wäre insbesonder strafbar den Nachlass und das Privatvermögen durch die Einräumung eines Wohnrechts bewust zu überschulden, um die Nachlassgläubiger dann leer ausgehen zu lassen.





Bedeutet aber, dass ihre Mutter die Schulden übernimmt und sich mit den Gläubigern wegen der Zahlung einigen muss. Die Ermittlung der Schulden sollte schnellstens geschehen, was, wenn die Gläubiger ihr Geld haben wollen? Hat ihre Mutter diese Summen nicht, dann kann seitens der Gläubiger die Forderung eingetrieben werden und das Haus MUSS verkauft werden. mann kann in diesem Fall nicht das Gute (Haus) haben wollen und das Schlechte (Schulden) versuchen zu umgehen.

Ihr müsst mal einen Grundbuchauszug besorgen. Da stehen alle Belastungen drin. Eventuell haftet das Haus für die Schulden.

Wenn das Grundbuch frei ist ist zu raten ein Wohnrecht vorrangig einzutragen. Es kann dann zwar versteigert werden, aber wer steigert schon ein Haus mit Wohnrecht.

Es könnte auch noch eine Grundschuld vorrangig eingetragen werden. Diese wäre ein bestehenbleibendes Recht (googeln)

Auch Nießbrauch wäre Lösung Ist der eingetragene Nießbrauch rangbesser, als das Recht des betreibenden Gläubigers, bleibt es nach der Versteigerung bestehen (§§ 44, 52 ZVG), ist Nießbrauch rangschlechter, erlischt es mit dem Zuschlag; an seine Stelle tritt ein Anspruch auf Wertersatz aus dem Versteigerungserlöse in Form einer Rente (§§ 121, 92II ZVG).

Zur Berechnung des Kapitalwertes des Nießbrauchrechtes wird in der Regel der Jahreswert des Nießbrauches, der sich an der Jahresnettokaltmiete orientiert, multipliziert mit einem Altersfaktor. Hier kann z. B. der für das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht anzuwendende Altersfaktor herangezogen werden.

Zu empfehlen sind die Leute der Schutzgemeinschaft für Bank und Sparkassenkunden eV- einfach googeln

Dudu2012 
Beitragsersteller
 07.09.2013, 12:41

Ich hab mal im Grundbuch nachgeschaut, da stehen noch zwei (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) welche aber von ehemaligen Hausbesitzern sind, welche auch schon längst verstorben sind. Diese stehen aber auch unter Löschungen. In diesem Falle gelöscht.

Jetzt steht hier nur noch ein Wegerecht von 1965 oder so, kann das auch gelöscht werden?

Betriebsschulden übrig geblieben sind. Meine Mutter wird das Erbe annehmen, da sie das Haus behalten möchte.

So die Gläubiger der Betriebsschulden das denn zulassen, falls die Erbin als Rechtsnachfolgerin dieser Nachlassverbindlichkeit die nicht anderweitig sofort bezahlen kann...

Lebenslanges Wohnrecht einräumen. Wenn das Recht an erster Stelle im Grundbuch steht, dann kann das Haus nich versteigert werden, richtig?

Falsch. Bei einer Zwangsversteigerung erlischt das Wohnrecht beim Übergang auf den Käufer, er erwirbt ein lastenfreies bebautes Grundstück, da das nachranginge Wohnrecht im Zwangsversteigerungsverfahren untergeht :-(

G imager761

Dudu2012 
Beitragsersteller
 04.09.2013, 12:05

Aber doch nicht, wenn das Recht auf dem 1. Rang steht oder?!

Ronox  04.09.2013, 17:12
@sassenach4u

Er spricht doch davon, dass das Wohnrecht ersten Rang m Grundbuch innehaben würde. In diesem Fall würde es nicht erlöschen, wenn ein persönlicher Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt.

"Wenn das Recht an erster Stelle im Grundbuch steht, dann kann das Haus nich versteigert werden, richtig? "

Nein, das ist falsch. Das Recht kann im Falle der Zwangsversteigerung, unter normalen Bedingungen, nur nicht erlöschen.

"Es wurde mal ein Kredit bei der Bank für das Haus aufgenommen, welcher aber abbezahlt ist. Steht das Wohnrecht jetzt trotzdem an erster Stelle und wurde die Hypothek gelöscht? "

Dieser Kredit wurde vermutlich mit einer Hypothek oder Grundschuld abgesichert. Ob diese noch im Grundbuch steht, kommt darauf an, ob dein Vater nach der Tilgung die Löschung beantragt hat. Hat er dies nicht getan, werden sie mit ziemlicher Sicherheit noch im Grundbuch stehen.