Was passiert wenn mein leiblicher Vater stirbt (kein Kontakt mehr zu ihm)?
Ich habe mir neulich einmal die Frage gestellt, was passiert wenn mein leiblicher Vater stirbt.
Meine Mutter hatte sich von ihm getrennt als ich vier Jahre alt war. Seid dem habe ich keinen Kontakt mehr zu ihm. Das einzige was ich über ihn weiß ist, dass er noch drei andere Kinder hat. Meine Mutter ist jetzt wieder neu verheiratet. Und wenn ich 18 bin will mein Stiefvater mich adoptieren.
Nun stellen sich mir folgende Fragen: Werde ich informiert wenn er stirbt? Steht mir ein Pflichtteil zu?
Vielen Dank schon mal im voraus.
7 Antworten
Wenn du nach deinem 18. Geburtstag adoptiert wirst, dann hats du trotzdem Erbansprüche gegen deinen leiblichen Vater. Das ist der Unterschied zur Adoption eines minderjährigen Kindes- dieses verliert alle Ansprüche, während bei einer Erwachsenenadoption diese vollumfänglich erhalten bleiben und zusätzlich zum "neuen" Vater auch entstehen. Du erbst also 3x: vom leiblichen Vater, von der leiblichen Mutter und vom Adoptivvater! Bei einer Adoption von Erwachsenen handelt es sich um keine Volladoption, das bedeutet, dass die Bindung zwischen dem Adoptierten und seiner leiblichen Familie voll und ganz bestehen bleibt. Er gewinnt jedoch eine zweite Familie, die annehmenden Eltern, hinzu. Dies hat zur Auswirkung, dass ein adoptierter Erwachsener sowohl Erbansprüche bezüglich der leiblichen Eltern als bezüglich der annehmenden Eltern hat. http://www.hans.de/kanzlei/erbrecht/erwachsenenadoption.php
Hey... Mein Vater ist gestorben. Und ich kann nur sagen das jeder informiert wird. Jedes aktuelles Familienmitglied. Rechtlich ist dein Vater noch dein richtiger Vater. Halt nur dein geschiedener. Aber ich versichere das du bescheid bekommst. Aber wenn dein Vater dich adoptiert steht dir das Erbe nicht. Aber sonst wird er für dich ja auch immer dein richtiger Vater bleiben. -iBackpackTV
Ja, durch die neue Reglung steht dir ein Teil des Erbes zu.
Da er dein leiblicher Vater ist, steht dir das Recht zu informiert zu werden.
Ich denke dir steht kein Pflichtteil zu, du bekommst nur etwas denke ich, wenn er kein Testament hat(und keine Schulden)dann wird es wahrscheinlich rechtmäßig aufgeteilt.
Jede Medaille hat 2 Seiten. Wenn du dich tatsächlich adoptieren läßt, erlöschen alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Verwandtschaft zu deinem leiblichen Vater ergeben. Also wirst du im Falle seines Todes weder etwas erben, noch mußt du dich an den Beerdigungskosten beteiligen.