ERBE! Halbierung des Pflichtteils?
Hallo,
habe eine Frage zum Erbrecht. Als Kind bekommt man ja einen Pflichtteil.
Aber was ist z.B. wenn der Vater die Familie nach der Geburt des Kindes verlässt und sie sich nie wieder sehen.
Wenn jetzt der Vater stirbt, bekommt man als Kind dann nur mehr die Hälfte des Pflichtteils? (Wenn der Vater kein Testament gemacht hat). Oder muss das im Testament vereinbart werden?
Danke
4 Antworten
Was mit dem Erbe ist, hängt vor allem erst einmal von der Verwandtschaft ab (Hat der Vater nochmal geheiratet? gibt es noch andere Kinder?)
Ansonsten bedeuted der Pflichtteil des Erbes den Teil, der gem. der gesetzlich festgelegten Erbfolge verteilt wird. Dieser Pflichtteil beträgt immer 50% des Erbvermögens. Die andere Hälfte des Erbes kann gem. Testament verteilt werden. Wenn kein Testament existiert, wird das gesamte Vermögen auf die Erben gem. Erbfolge verteilt.
Beispiel mit 1 Kind: Der Vater stirbt, hat nicht geheiratet und keine weiteren Kinder, es existiert kein Testament: Das Kind erbt alles.
Wie vorher jedoch mit Testament: Das Kind erbt 50%. der Rest wird gem. Testament verteilt
Der Vater hat ein weiteres Kind und kein Testament: 50% für das Erste Kind, 50% für das zweite
Der Vater hat ein weiteres Kind und ein Testament: 25% für das erste Kind, 25% für das zweite Kind, 50% Verteilung gem. Testament
Wenn der Vater sirbt und ein erbschein beantragt wird, werden alle möglichen Erben angeschrieben.
Wäre mir neu, wenn es Auswirkungen auf die Höhe des Pflichtteils hat, das man keinen Kontakt hatte
den Pflichteil beommst du immer.. er ist von der Höhe immer an das Gesamt erbe was zu vergeben ist gekoppelt. Egal was man mit dem Vater zu tun hatte oder auch nicht. den Pflichtteil bekommst du immer
Die Höhe des Pflichtteils beträgt übrigens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Dem Kind steht sein normaler Erbteil zu. Wurde es enterbt, erhält es einen Pflichtteil, welcher der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches entspricht.