Erbrecht Stiefmutter /Stiefsohn?

4 Antworten

Ein Wohnrecht endet mit dem Tod und ist nicht vererbbar. Das leibliche (oder adoptierte) Kind einer Frau kann aus dem reinen Wohnrecht keine Ansprüche geltend machen.

Kannst du die Frage so stellen, dass sie außer dir jemand versteht, dessen zielführenden, gar belastbaren Rat du erwartest?

Oder finde es selbst raus: Wohnungsrechte enden mit Tod der Berechtigten und sind nicht vererbbar. Kinder erben hälftig neben dem Ehegatten der Erblasserin. Stefkindern sind am Nachlass ihrer Stiefelternteile nie erbberechtigt.

Zylv7641 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 16:53

Danke für deine Antwort und entschuldige, dass meine Frage vielleicht nicht klar genug ausgedrückt ist.. ich hab mich noch nie mit diesem Thema beschäftigt und kenne mich zu wenig aus. Das Thema kam nur gerade auf den Tisch deshalb wollte ich einfach mal die grundlegenden Regelungen hören.

Vielleicht darf ich trotzdem noch etwas fragen?

1. Meine Stiefmutter stirbt vor meinem Vater - mein Stiefbruder hat keinen Anspruch auf Erbe (es sei denn, es gibt eine andere Regelung durch ein Testament) - richtig?

2. Mein Vater stirbt, meine Stiefmutter erbt im Rahmen der Zugewinngemeinschaft (und hat lebenslanges Wohnrecht.) Mein Stiefbruder ist nicht erbberechtigt - richtig? Was passiert, wenn die Stiefmutter stirbt?

Danke und nochmal sorry!

imager761  21.06.2018, 17:09
@Zylv7641
  1. Falsch. Stiefkinder sind gesetzl. nicht erbberechtigt. Dein Stiefbruder ist aber Sohn deiner Stiefmutter und ihr Erbe erster Ordnung. Deine Stiefmutter beerben - im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit deinem Vater verheiratet gewesen - n. §§ 1371, 1931 BGB zur Hälfte dein Vater, zur anderen gem. §§ 1922, 1924 BGB ihr Sohn . Du bist ihr Stiefkind und von ihrem Erbe ausgeschlossen.
  2. Richtig. Dein Stiefbruder ist Stiefkind deines Vater und an seinem Nachlass nicht erbberechtigt. Deinen Vater beerbt deine Stiefmutter analog zu 1. nach der gesetzl. Erbfolge zu 1/2 und du als sein Sohn ebenfalls zu 1/2. Sollt er dich als Alleinerben einsetzen, bekäme sie neben dem Wohnungsrecht von dir als Erben 1/4 Zugewinn und 1/8 Pflichtteil in Geld ausbezahlt. Stirbt deine Stiefmutter vor deinem Vater, bist du Alleinerbe deines Vaters, an ihrem Nachlass nicht erbberechtigt.
Zylv7641 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 17:37
@imager761

Dankeschön für deine hilfreiche Antwort.. und ich bin die Tochter, nicht der Sohn.. aber das nur nebenbei 😉

Wohnrecht läßt sich nicht weitervererben , du müßtest ausziehen !

Zylv7641 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 15:44

Ich bin nicht der Stiefsohn 😉

Also, wenn die Stiefmutter stirbt, bekommt der Stiefsohn nichts ausbezahlt? Gibt es für ihn sowas wie Zugewinn oder ähnliches?

schoschi06  21.06.2018, 15:54
@Zylv7641

Nein , gibt es nicht !

Beantwortet sich eigentlich selbst:

lebenslanges Wohnrecht - endet mit dem Tod.