Berechnung Wohnrecht / Nießbrauch für Hausübertragung an Kind?

3 Antworten

Wäre es mein Haus und meine Kinder wird das Wohnrecht für die vorweggenomme Erbfolge überhaupt nicht berücksichtigt.

Die Schwester erhält den halben aktuellen Hauswert minus Familienrabatt zwischen 10% und 20%. Das Wohnrecht erlischt bei Tod und auch beim Tod würde der Erbfall eintreten und der Wert der Immobilie ermittelt.

Hätte ich einen Schwiegersohn, der hier zu beeinflussen versucht, würde ich das Haus behalten. Dann geht es eben für mein Pflegeheim drauf.

Behalten die Eltern den Nießbrauch, würde ich die Schwester nicht ausbezahlen wollen und das Haus nicht übernehmen wollen. Ich bin ein persönlicher Gegner von Nießbrauch.

Zur Frage: Es wird so berechnet, wie die Beteiligten sich einigen.

Als Wert der Dienstbarkeit in der Urkunde hat es nur eine Bewandtnis, sollte das Haus unter den Hammer kommen und bei der Berechnung der Notarkosten.

Das ist eine nur Kiste für den besseren Steuerberater, und auch mit dem Notar zusammen, der hier die verschiedensten Erfordernisse für die Klientele regelt.

wenn man die entgangene Miete mit Steigerung und die Lebenserwartung (25 Jahre) multipliziert ist das Haus gar nichts mehr Wert. Warum soll es überhaupt verschenkt werden? Steuer ? drohende Pflegebedürftigkeit?