Nach Tot des Opas muss ich Geschwister ins Haus lassen wegen Erbe?
Hallo, meine Eltern haben das Haus von Oma und Opa damals gekauft. Die Geschwister wurden ausbezahlt. Oma und Opa sind jetzt verstorben hatten aber Wohnrecht auf Lebenszeit. Die Geschwister meiner Mutter wollen jetzt unbedingt ins Haus um alles mitzuholen was nicht niet und nagelfest ist. Dürfen sie das so ohne weiteres, sprich müssen meine Eltern die Geschwister in Ihr Haus lassen damit sie in der Wohnung das mitholen können was sie wollen? Es ist immerhin das Haus meiner Eltern und die Geschwister wurden ja schon ausbezahlt damals.
5 Antworten
Der Fall scheint etwas verworren, da ich nicht erkennen kann ob es sich hier u.U. um eine vorweggenommene Erbfolge handelt. Konsultiere am besten einen Anwalt zur Rechtsberatung.
ja, sie haben ja nur das Haus gekauft und nicht den Hausrat.
Deinen Eltern gehört das Haus. Nicht der Inhalt.
Ja , um eine Aufstellung des Erbes machen zu können und den Besitz deiner Großeltern zu sichten können sie Zugang zum Haus fordern. Dürfen aber solange das Erbe nicht geklärt ist, nichts entfernen. Auch deine Eltern nicht. Am besten geht man mit einer Kamera durch und dokumentiert was vorhanden ist.
Der Inhalt der Wohnung/ des Hauses gehört zum Nachlass der Großeltern. Es muss ein Verzeichnis dessen angelegt werden, das können deine Eltern, denen das Haus gehört, machen. Mit dem Tod der Großeltern ist das Wohnrecht erloschen und Zutritt kann, muss aber nicht gewährt werden.
Dann bleibt abzuwarten, ob es ein Testament gibt, wer was erbt. Gibt es keines, ist jedes Kind erbberechtigt im Verhältnis zu den anderen und der Nachlass (Geld und Sachvermögen) ist aufzuteilen, nach Abzug der Bestattungskosten und weiterer Auslagen.
Da gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf Zutritt!
Begehren Dritte Dinge aus dem Nachlass, so muß der Anspruch zuächst bewiesen werden. Bis dahin halten Sie sich und auch das Gebäude mal schön geschlossen!