Wohngeld bei Sperre ALG1
Hallo, hätte mal eine Frage zum Thema Wohngeld-vielleicht kennt sich ja jemand aus?
Habe am 01.12.2011 ALG1 beantragt und eine Sperre von 12 Wochen bekommen, da ich, wie mir die Mitarbeiter vom Arbeitsamt mitgeteilt haben die Arbeitslosigkeit durch Kündigung selbstherbeigeführt habe. Stimmt ja auch soweit, meine persönlichen Gründe wurden nicht berücksichtigt. Nun zu meiner Frage. Ich habe zum Glück ein wenig Erspartes und werde davon zehren. Kann ich das als Einkommen geltend machen um Wohngeld zu beziehen? Vielen dank schonmal für eure Antworten, Gruß Tanja
1 Antwort
Wenn du deinen Lebensunterhalt 12 Wochen mit deinem Ersparten decken kannst, kannst du Wohngeld beantragen. Musst es aber nachweisen im Form von Sparbüchern oder Kontoauszüge. Und das Beste ist, dein Ersparte wird nicht mit angerechnet.