Sperre wegen zu später ummeldung bei alg1

3 Antworten

Sperre wegen zu später ummeldung bei alg1

Man hat als Bezieher von ALG Pflichten, die stehen in den Merkblättern.

Da ich ein rehafall bin und den umzug alleine gemacht habe, habe ich 10 tage im bett verbracht wegen den schmerzen.

Du warst also nicht in der Lage einen Anruf zu tätigen?

und bin jetzt umgezogen.

Man hat als Bezieher von ALG Pflichten, die stehen in den Merkblättern:

Jegliche Veränderungen müssen umgehend mitgeteilt werden.

Die hatten in der zeit mir 2 briefe geschickt die ich nicht erhalten habe da , ich kein nachsendeantrag gestellt habe ,da ich es mir finantiell nicht leisten konnte

  • Hören die monatlich mehrfach.

  • Anrufen hättest Du vor oder direkt nach Umzug schon können! Kostet nicht viel.

kann ich was dagegen machen ???

Widerspruch einlegen,** aber**:

Deine Aussichten stehen meiner Meinung nach sehr schlecht.


Das ist zwar meine Meinung, aber aus Erfahrung weiß ich, dass Du da wohl wenig machen kannst.

Es sei denn, Du lässt Dir was hieb und stichfestes Einfallen.

MfG

Johnny

Post von der Arbeitsagentur darf die Post gar nicht weiter leiten. Sie geht umgehend zurück und löst damit eine sofortige Sperre der Leistung aus. Erst nachdem man sich unaufgefordert wieder gemeldet hat, setzt die Leistung wieder ein. Zusätzlich wird dann für das Meldeversäumnis eine Sperrfrist fällig.

Dass du umziehen musstest wusstest du ja längst vorher. Wieso hast du dich denn nicht bereits vorher bei der Arbeitsagentur umgemeldet?. Dass du krank warst, zieht also nicht.

Urmel0404 
Beitragsersteller
 21.12.2012, 11:37

Hallo erst mal dank für die Antwort.Ich habe der Vermittlerin mitgeteilt das ich Umziehe nur nicht wohin, ich weiß jetzt das das ein Fehler war.Ich bin nur davon ausgegangen was mit eine Dame vom AA mitgeteit hatte und zwar vollgendes: ich war im März beim AA und wollte mich dort arbeitsuchendmelden, wie ich es aufgetragen bekommen hatte. 3 Monate vor Ausbildungsende, da ich ja im April umziehen würde.Daraufhin hatte die Dame mir mitgeteilt das das so nicht geht. Erst wenn ich umgezogen bin und die aktuelle Adresse auf meinem Personalausweis steht kann ich mich Arbeitssuchend melden.Und da hatte ich auch schon den neuen Mietvertrag mit Adresse mitgehabt.Das schlimme ist das jeder auf dem AA dir was erzählen kann und wenn du dich daran hällst ,bekommst du auch noch inden hintern getreten.Das ist doch nicht Fair!!! Gesetze so und Personal so, das geht doch auch nicht oder

DerHans  21.12.2012, 12:35
@Urmel0404

Es wird dir aber auch immer wieder gesagt, dass du alles schriftlich mit Durchschrift machen sost. Was du den Luten oder dem Call-Center erzählst, weißt du nie genau, ob das festgehalten wird. Schriftlich und AUF EINEN eINGANGSSTEMPEL BESTEHEN:

Was ist schon fair im Leben?

Wer Alg1 bezieht, muss für die Arbeitsvermittlung verfügbar sein, das heißt erreichbar. Umziehen kann man natrürlich, dann sollte man aber auch die neue Adresse mitteilen, so über Nacht wird es wohl nicht gewesen sein, dass dafür nicht im Vorfeld Zeit gewesen wäre.


§ 138 SGB III Arbeitslosigkeit

(1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und 1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), 2. sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen), und 3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).

.....

5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer

  1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,

  2. Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,