ALG1 Sperre, zahlt das Amt trotzdem meine Miete?
4 Antworten
Die Agentur für Arbeit ( ALG ) zahlt deine Miete nicht,wenn du eine Sperre über 12 Wochen hast,du musst dann einen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen !
Dann wird deine Bedürftigkeit geprüft und wenn du die Voraussetzungen erfüllst,dann kannst du deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gezahlt bekommen und dazu dann deine sanktionierte Regelleistung von derzeit 399 € und ab 2016 dann 404 €.
Diese wird dann um 30 % sanktioniert und das über 3 Monate,diese Leistungen können aber dann ggf.in Form eines zinslosen Darlehens gezahlt werden,könnten also dann nach deiner Sperre des ALG - von dir zurück gefordert werden.
Das könntest du dann auf Antrag auch in Raten machen.
Würdest du noch keine 25 sein,dann könnte es auch passieren das du eine 100 % Sanktion deiner Regelleistung bekommst und deine KDU - direkt an den Vermieter geht.
Dann würden dir für diese 3 Monate Lebensmittelgutscheine zustehen,darauf müsste dich dann der SB - hinweisen,diese müsstest du aber dann ggf.nicht als Geldwerte Leistung zurück zahlen,dann nur deine KDU.
Arbeitslosengeld II während der Sperrzeit beim ALG I
Sofern die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, kann, sofern im Falle einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld I geleistet wird, möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch das Vermögen des Antragstellers bei der Prüfung des Antrags zu berücksichtigen ist.
Zudem ist aufgrund der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I auch beim Arbeitslosengeld II mit einer Sanktion in Höhe von 30% der Regelleistung zu rechnen.
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-sperrzeiten.html
Das kommt darauf an, wie viel % dir gesperrt werden! Bei einer 100 % Sperre ist auch die Miete betroffen!
Und deine Krankenkasse
Du wirst sogar automatisch pflichtversichert und musst den Beitrag selber bezahlen