Zu viel Bafög bezogen - Rückzahlforderung - Kann ich dagegen vorgehen?
Hallo.
Ich beziehe momentan ALG1 und habe trotzdem elternunabhängiges Schülerbafög beantragt. Der Bewilligungsbescheid des ALG1 lag dem Bafögantrag bei. Es wurde bewilligt. Nach der Bewilligung des Bafögs, reichte ich den Bewilligungsbescheid (Bafög) beim Arbeitsamt ein.
Jetzt - 4 Monate später, kam mit der Post ein Rückforderungsrestbetrag von ca. 2000€ seitens der Bafögstelle. Kann ich dagegen vorgehen ? Das bafög-Amt wusste über meine Leistungsbezüge (ALG1) Bescheid und hat mir trotzdem einen zu hohen Bafög-Betrag berechnet.
Kann ich juristisch dagegen vorgehen ? Schließlich bin ich nicht in der Lage, diesen Betrag zu stemmen und vor allem geht der Fehler ja von der Bafögstelle aus. Die Sachbearbeiterin hätte nämlich von Anfang an sehen müssen, dass mir nicht so viel Bafög zusteht (aufgrund des ALG1).
7 Antworten
Warum hast du dich nicht freiwillig gemeldet als du wusstest, das du eigentlich zu viel Geld bekommst.., es ein Versehen der anweisenden Stelle war??
Muss doch jedem klar sein, das eine Rückforderung ansteht...
Klar, man freut sich erstmal über das zusätzliche 'Einkommen'.., aber wie gesagt, jedem sollte klar sein, dass zeitnah eine Rückforderung ins Haus flattert.
Genommen hast du gerne.., und jetzt versuchst du dich auf die Hinterbeine zu stellen und sich gegen die gerechtfertigte Rückforderung zu wehren?? - nicht dein Ernst, oder?!!
Habe ich auch nicht behauptet.
Denke, du solltest persönlich mit betr. Sachbearbeiter sprechen.., das bedarf unbedingt der Klärung.
Mehr als hinweisen kannst du nicht, da hast du Recht.
Mal im Ernst: Wenn du zu wenig Geld erhalten hättest - würdest du dann auch sagen "Ist doch deren Fehler, geht mich nichts an"?
Auch in dem Amt sitzen Menschen und die machen halt auch mal Fehler. Ich bin sicher, dass man mit dir einen Plan erarbeiten wird, wie das mit der Rückzahlung laufen kann. Vielleicht ja sogar erst nach dem Studium? Früher war das möglich.
Alles Gute!
Ich war in einer ähnlichen Situation. Rückzahlungen sind gerechtfertigt, solange auch nachweislich zu viel gezahlt wurde.
Sprich zurückzahlen.
Ärgerlich, da man ja für die Fehler anderer jetzt Geld zurück zahlen muss. Aber es stand dir dann leider auch nicht zu. :(
Zurückzahlen wirst Du esd müssen- versuch, eine Stundung und bzw. einen Ratenvertrag abzusprechen.
Rückzahlen musst du... verhandel mit dem Amt über eine Ratenzahlung
Natürlich wusste ich, dass das nicht richtig sein kann. Aus diesem Grund habe ich mich telefonisch bei der Bafögstelle gemeldet und darum gebeten, die Angelegenheit zu prüfen (das war im März, ca. 2 Wochen nach Bewilligung).
Ende März kam dann der 2. Bewilligungsbescheid, der keine Änderung gegenüber dem 1. beinhaltet. Ich fand es merktwürdig, dachte aber, dass das bei zweimaliger Prüfung richtig sein muss.
Ich habe also insgesamt 3 Bescheide. Der 1. wurde am 26.02. herausgegeben, der 2. am 29.03. und nun kam der 3., welcher am 27.05. erstellt wurde.
Die ersten beiden sind identisch, der zweite wurde sogar wegen der Anmerkung meinerseits erstellt. Die Anmerkung beinhaltete die deutliche Information, dass ich ALG1 beziehe und deswegen eine Prüfung auf die Richtigkeit meines 1. Bescheides verlange.
Wenn der 2. Bescheid dann identisch ist, denkt man doch, dass alles rechtens ist ? Ich bin kein idiotischer Betrüger!