Arbeitslosengeld Sperre weil 1 Tag zu spät?
Hallo zusammen,
ich habe gestern am 03.07 meine Mündliche Prüfung bestanden und bin nun gelernter Kaufmann im Einzelhandel. Laut dem Arbeitsamt soll man sich spätestens ab dem Tag der Arbeitslosigkeit da melden. Jetzt hatte ich heute ein Probearbeiten für einen neuen Job und konnte deswegen nicht zum Arbeitsamt. Ich würde das ganze morgen nachholen. Können die mir trotzdem eine Sperre aufbrummen?
Liebe Grüße
5 Antworten
Können die mir trotzdem eine Sperre aufbrummen?
Nein!
Für die verspätete Meldung, dass Du arbeitslos bist, gibt es keine Sperre!
Die Folge, wenn Du Dich nicht spätestens am 1. Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit meldest, ist lediglich, dass Du Anspruchstage verschenkst, denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht erst mit dem Tag der Arbeitslosmeldung.
Eine sperre gibt es dagegen, wenn du Dich in Zusammenhang mit einer Kündigung verspätet arbeitsuchend meldest.
Sperrzeiten regelt der § 159 SGB - lll
Da du dich aber verspätet persönlich arbeitslos meldest und nicht verspätet Arbeit suchend, darf es keine Sperrzeit von 1 Woche geben, du verschenkst aber unter Umständen ALG - 1 Anspruch, weil du diesen erst ab deiner persönlichen Arbeitslosmeldung geltend machst.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du Probe gearbeitet hast, nicht.
Bei einer verspäteten Arbeitslosenmeldung gibt es sowieso keine Sperre (siehe meine eigene Antwort)!
Danke :)
ja, können sie. daher gibt es ja diese frist mit dem "spätestens am 1. tag der arbeitslosigkeit".
du hättest dich übrigens schon vor 1 woche ZUM 4.7. arbeitslos melden können.
Die verspätete Arbeitslosmeldung hat aber keine Sperre zur Folge, sondern lediglich einen entsprechend der Verspätung verzögerten Anspruch, weil der erst mit dem Tag der Arbeitslosmeldung entsteht (siehe meine eigene Antwort).
Ist etwas schwierig wenn man täglich von 9:00 - 19:00 Uhr arbeiten tut :)
Ja, aber die Sperre geht eh nur eine Woche.
Das ist falsch!
Bei einer verspäteten Arbeitslosmeldung gibt es keine Sperre, die gibt es bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung
Die Folge einer verspäteten Arbeitslosmeldung (also später als am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit) ist lediglich, dass Tage "verschenkt" werden, weil Anspruch erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung entsteht.
Du bekommst halt weniger Geld. Wenn du pro Woche z.b. 300 Euro bekommen würdest so das du am Ende (4 Wochen) 1200 Euro bekommen würdest, dann bekommst du die eine Woche nicht bezahlt, also würdest du 900 bekommen.
Wie beeinflusst die eine Woche denn die Auszahlung?