Was bedeutet in meinem Fall -vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers?

3 Antworten

AlG 2 wurde hier scheinbar nur als vorübergehende Hilfe gewährt. Wenn es dann einen Nachzahlungsanspruch gegen einen anderen Träger gibt, wird dieser Vorschuss verrechnet.

Das gleiche wird passieren, wenn du dann vor dem Arbeitsgericht Recht bekommst, und der Arbeitgeber nachzahlen muss.

Alg2 wurde bereits am Monatsanfang für den gesamten Mai ausgezahlt - der Anspruch auf ALg1 beginnt jedoch Ende Mai (ab 28.05.) - die Auszahlung erfolgt zum Monatsende) das heißt der Alg2 Träger lässt sich das zuviel gezahlte (für den Zeitraum 28.05. bis 31.05.) vom Alg1 Träger erstatten ... (=Erstattungsanspruch)

Das Jobcenter hat dir dann deine sanktionierte Leistung erst mal nur als Vorleistung erbracht und bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf vorläufige Erstattung gestellt,weil der Ausgang deiner Klage noch nicht feststeht,die könntest du ja auch gewinnen und hättest somit Anspruch auf ALG - 1 gehabt !

Je nach dem wie hoch dein ALG - 1 ausfällt und was das Jobcenter für Leistungen an dich erbracht hat,wird dies Auswirkung auf die Höhe der Erstattung haben,deshalb wird dann auch das ALG - 1 für diese paar Tage wahrscheinlich nicht ausgezahlt bzw.erst nach der endgültigen Berechnung des Erstattungsanspruchs.

audi88  02.06.2016, 10:01

dein Profilbild ist sehr unangenehm

isomatte  02.06.2016, 11:31
@audi88

Man kann es eben nicht jedem recht machen,wenn ich ein Foto von mir einstellen würde könnte das auch jemanden nicht recht sein,mir gefällt es und es sticht gleich ins Auge !