Sperre von ALG1 wegen ordentlicher Kündigung durch Arbeitgeber?

6 Antworten

Dabei kann es auch darauf ankommen, was vor dieser aktuellen Beschäftigung war. Wenn du die letzte Arbeit zu Gunsten einer unsicheren Stelle aufgegeben hast, KANN auch daher noch eine Sperrzeit eintreten.

Hallo,

bei einer ordentlichen Kündigung gibt es keinerlei Indikation dafür, dass du eine Sanktion seitens des Arbeitsamtes bekommst. Zudem musst du dich in erster Linie bei denen melden und arbeitssuchend melden.

Nachdem du gefühlt einen Regenwald voller Papiere ausgefüllt und dich bekannt hast, dass du dich um eine neue Anstellung bemühen wirst, sollte das Überbrückungsgeld auch fließen. :D

Für das Arbeitslosengeld I musst du allerdings mindestens 2 Jahre gearbeitet haben. :D

survina86 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 12:29

Ich habe Anspruch ;)

Nein.

kommt drauf an .....

wenn Du es keinen Kündigungsgründe gibt, z.B. betriebsbedingte oder personenbedingte Gründe etc.

wenn die ordentliche Kündigung verhaltensbedingt erfolgte und auch eine außerordentliche Kündigung hätte ausgesprochen werden können, kann sehr wohl eine Sperrzeit verhängt werden ....

ganz so eindeutig ist die Frage also nicht zu beantworten ...

Diese Frage ist so einfach nicht zu beantworten.

Normalerweise gibt es dafür keine Sperre. Jedoch wird vom Beschäftigten erwartet, alles zu tun, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. In den Fällen, in denen eine Kündigungsschutzklage sehr vielversprechend wäre und trotzdem unterbleibt, kann eine Sperre durchaus ausgesprochen werden. Wie gesagt, das ist nicht die Regel sondern die Ausnahme.

Es sollte jedoch niemand denken, er könne eine Sperre dadurch umgehen, dass er mit dem Arbeitgeber die arbeitgeberseitige Kündigung aus nichtigem Grund vereinbart. Diese Manöver fliegen in schöner Regelmäßigkeit auf.