Untervermieten statt zusammenziehen, um Wohngeld zu bekommen?

3 Antworten

das wäre natürlich nicht legal und wird auch nicht (lange) funktionieren. wenn euer gemeinsames einkommen hoch genug ist dürft ihr auch selber für euch sorgen

Das würde euch keiner glauben. Fingierte Unterverträge, nur um einen ansonsten nicht bestehenden Wohngeldanspruch zu begründen, sind ein Ablehnungsgrund nach § 21 Nr. 3 WoGG.

Ziffer 21.33 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Wohngeldgesetz sagt dazu:

Fingierte Untermietverhältnisse

Ist ein Untermietverhältnis offenbar nur zu dem Zweck begründet worden, die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch zu schaffen oder einen bestehenden Anspruch zu erhöhen, ist die Wohngeldbewilligung für die antragstellende Person, die Haupt- oder Untermieter sein kann, ganz oder zum Teil abzulehnen.

also der Untermieter könnte Wohngeld beantragen, aber normal darf dann die Untermiete nicht recht viel mehr als die Hläfte der Wohnungsmiete betragen, ist also nicht viel. Wenn er Hartz IV beantragt, kriegt er wohl die (warme) Untermiete, aber es kann dann passieren, dass sie euch den Prüfdienst schicken, die prüfen dann, ob das evt eine (eheähnliche) Einstehensgemeinschaft ist und keine reine Untervermietung.

TreudoofeTomate  21.07.2016, 16:32

Nicht zu vergessen, dass die Wohngeldbehörde eine Genehmigung des Eigentümers der Wohnung zur Untervermietung von dir sehen will.

Feelgoodinc08 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 13:46

Danke erstmal. Mehr als die Hälfte soll es ja auch nicht sein, da ich ja die Hälfte bzw sogar mehr zahlen würde, aber ich kann es mir nicht leisten, eine entsprechende Wohnung komplett alleine zu zahlen. Muss man denn auch bei dem "normalen" Wohngeld bei einer Untervermietung damit rechnen, dass die Wohnsituation geprüft wird?