Kürzung des Arbeitslosengeld 1 wegen suche einer Teilzeitbeschäftigung

7 Antworten

Damit ich genügend Zeit habe um mich schulisch vorzubereiten, bewarb ich mich bis jetzt nur auf Teilzeit.

Es ist nicht verboten, sich "auch" auf Teilzeitstellen zu bewerben. Solltest Du Dich aber Arbeitsvorschläge vom Amt nicht beworben haben, weil diese in Vollzeit sind - oder aber bei Vollzeitstellen, die das Amt vorgeschlagen hat, in der Bewerbung darauf verwiesen haben, dass Du nur in Teilzeit arbeiten möchtest, schließt das Amt daraus, dass Du gar nicht Vollzeit arbeiten möchtest / kannst.

Mit der Begründung : ich stelle mich dem Arbeitsmarkt nur beschränkt zu Verfügung.

Ja, wenn man nur Teilzeitstellen sucht und das dem Amt so mitteilt, wird das Arbeitslosengeld von Vollzeit- auf Teilzeit gekürzt.

Housecat85 
Beitragsersteller
 20.05.2014, 12:14

Das ist echt beschämend. Das ALG1 hat doch nichts damit zu tun wie und als was ich mich Bewerbe. habe schon im Bekanntenkreis nachgefragt, und vieles widerspricht sich.

Gerneso  20.05.2014, 12:40
@Housecat85

Doch. Das ALG1 hat sehr wohl etwas damit zu tun, wie viel Du arbeiten kannst / möchtest.

Dein Gehalt war auf XY Stunden angerechnet. Daraus ermittelt sich das ALG1. Wenn Du nun die Stunden halbierst, wird auch das ALG1 weniger.

Im Umkehrschluss wäre es nämlich so, dass unter Umständen ALG1 (Vollzeitsatz) höher ist, als Lohn Teilzeitstelle. Die Motivation dann einen Job anzunehmen (und nicht mehr den ALG1 Vollzeitsatz für zuhause bleiben kassieren) würde damit nicht gefördert.

§ 151 Abs. 5 SGB - lll da kannst du die Rechtmäßigkeit der Kürzung durchlesen !

Da bezahlt man wenn man einen Job hat in die Arbeitslosenversicherung jeden Monat ein. Wenn man dann seinen Job verliert hat man Anspruch auf diese Versicherung. Dann kommt das Amt daher und fängt an an der Summe, für die man ja in Vorkasse gegangen ist rumzuschrauben so wie alle Versicherungen.

Eigentlich ist das alles beschiss. Den mit den Versicherungsbeiträgen läst sich alleine dieser Service nicht anbieten.

Da verlässt man sich auf das Soziale-System, wenn es aber dann drauf ankommt werden, wie bei vielen Versicherungen, Dir Hürden eingebaut die vorher so nicht ersichtlich waren bzw. über die man sich keine Gedanken gemacht hat als man noch einen Job hatte.

Ich kapier das auch immer nicht, eben weil es sich ja aus vorgehendem Gehalt errechnet. Andererseits schon klar, irgendne Handhabe finden und haben sie immer.

Mir wurde irgendwie so was mal angedeutet, bei mir gings drum, dass ich aus gesundheitlichen Gründen besser mit ner Teilzeitstelle klarkäme. Kommentar: dann kürzen w ir, besser sie beantragen Teilrente oder noch besser, lassen sich gleich verrenten. Sonst kürzen wir.

O.o

Und netterweise kam dann gleich 2 Jobvorschläge Wechselschichten, Callcenter Grossraumbüro, dabei hatte ich grad Attest vom Facharzt vorgelegt, dass er genau diese beiden Sachen strikt ablehnt für mich.

alg 1: du bekommst ca 60% des letzten einkommens.

Violetta1  20.05.2014, 11:08

Klar, aber hier ist doch die Frage,w as ist bei Suche nach TZ.