Darf das Amt mich einfach so abmelden von der Krankenversicherung?

4 Antworten

Natürlich darf das Amt eine Familie nicht vollkommen ohne Geld lassen. Wenn de facto ein Anspruch auf AlG 2 besteht, seid ihr auch weiter krankenversichert. Es laufen aber Beitragsrückstände bei der Krankenkasse auf.

Wenn es jemand "nicht schafft", rechtzeitig die Anträge abzugeben, wird schnell der Verdacht aufkommen, dass der Leistungsempfänger in der Zeit etwas anderes tut. (Schwarzarbeit).

Dann kann es schon mal sein, dass die Leistung "vorsorglich" zurück gehalten wird. Man will ja vermeiden, dass zu große Beträge zurück gefordert werden müssen.

Hallo,

wenn die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Leistungen einstellen, schicken sie auch automatisch eine Meldung an die Krankenkasse, dass von dort keine Krankenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Normalerweise schickt dann die Krankenkaseeinen Fragebogen, um die weitere Krankenversicherung zu klären.

Wenn die Arbeitsagentur bis zum 8.12. noch Arbeitslosengeld gezahlt hat, ist die Versichertenkarte noch bis zum 7.1.2014 gültig (ein Monat nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 SGB V). Wenn die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld durchzahlt, gibt es kein Krankenversicherungsproblem.

Am besten mit allen Briefen der Arbeitsagentur und vom Jobcenter zur Krankenkasse gehen und die Krankenversicherung ab 9.12.2013 klären. Am besten auch sofort bei der Familienkasse den Kindergeldzuschuss und beim Wohnungsamt der Stadt das Wohngeld beantragen.

Gruß

RHW

Geht sofort zur Krankenkasse und erklärt die Lage - in der Regel behalten sie euch 3 Monate als freiwillig Versicherte, ohne dass ihr sofort zahlt. Wenn die Sache mit dem Jobcenter geklärt ist, übernehmen die das rückwirkend, so dass euch keine Kosten entstehen. Leider verstehe ich deine Erklärungen nicht mal ansatzweise, aber falls euch ALG I gesperrt wird, habt ihr Anspruch auf 1. ALG II oder 2. Grundsicherung - zu beantragen bei 1. jobcenter oder 2. Sozialamt (oder wie die sich jetzt auch immer nennen). Meldet euch also auch dort und weist besonders auf die Kinder hin - im Zweifel machen sich die Ämter untereinander Druck, um Doppelzahlungen (-bearbeitung) zu vermeiden...

Viel Glück, und nehmt die Drohungen am Ende von Amtsbriefen in Zukunft ernster!!!

  1. Widerspruch schriftlich einreichen.
  2. sofort an deine Krankenkasse wenden! Dort bekommst du Auskunft. Jeder in Deutschland muss krankenversichert sein, das ist Pflicht. Dein Knie solltest Du schon untersuchen lassen, das ist wichtig.