Wenn man ALG1 bezieht, darf man einen Termin auch ohne wichtigen Grund absagen oder gibt es dann eine Sperre?

6 Antworten

Du bist doch inzwischen lange genug arbeitslos, dass Du wissen solltest, dass man eine Ortsabwesenheit rechtzeitig beim Arbeitsamt bzw. beim Jobcenter melden muss. Ebenso solltest Du wissen, dass diese genehmigt werden muss, sonst musst Du einfach daheim bleiben.

Wenn Du nicht erscheinst, kannst Du unter Umständen mit einer Sperre rechnen, da Du ja auch nicht am nächsten Tag kommen kannst.

Du solltest über deine Rechte und Pflichten aufgeklärt worden sein und wenn das nicht vollständig geschehen ist,dann hast du zumindest Broschüren mitbekommen und diese sollte man sich sorgfältig durchlesen !

Darin sollte dann auch stehen,dass man sich vor einem geplanten Urlaub die Zusicherung für die Ortsabwesenheit einholen muss,da stehen dir in der Regel 21 Tage pro Jahr zu.

Diese können,müssen dir aber nicht bewilligt werden,dass müsste dann immer individuell geklärt werden,auf jeden Fall würdest du diese nicht bekommen,wenn du erst kurze Zeit arbeitslos sein würdest oder eine Maßnahme für dich vorgesehen ist bzw. du dich in einer solchen befinden würdest und eine Ortsabwesenheit nicht zu verantworten wäre,weil sonst das Ziel dieser Maßnahme gefährdet sein könnte.

Ein Termin ohne wichtigen Grund abzusagen,hat meist eine Sperre zur Folge.

Termine dürfen nur mit wichrtigem Grund abgesagt werden .. für den Bezug von Alg1 musst Du schließlich verfügbar sein ... das heißt jederzeit eine Arbeit aufnahmen können

beabsichtigte Urlaube müssen rechtzeitg vorher beantragt werden - wenn man z.B. vorhat Dich in eine Maßnahme zu schicken darf der Urlaub auch versagt werden ...

im übrigen kann man am Arbeitsplatz auch nicht so einfach sagen - "ich komme nicht" ....

Da käme nur Krankheit in Frage um einen Termin abzusagen.Oder aber Du befindest Dich im Urlaub (was ja beim Amt beantragt werden kann).Ansonsten hast Du ja Zeit und stehst dem Amt zur Verfügung.

123Sandy123 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 19:12

wir wollen gerne in den Urlaub fahren und jetzt kam der Termin dazwischen. Eigentlich hatten wir vor Morgen den Urlaub zu beantragen. Heißt das dass der Termin jetzt unbedingt eingehalten werden muss?

GenLeutnant  14.06.2015, 19:18
@123Sandy123

Ihr wusstet doch,daß Ihr in den Urlaub fahren wolltet und der Termin war bekannt.Weshalb hast Du nicht den Urlaub beim Amt rechtzeitig beantragt ? Beantrage den Urlaub so schnell wie möglich und spreche den Termin dabei an.Du kannst dann nur auf die Kulanz des Amtes hoffen.Wenn es sich um einen 08/15 Termin handelt,dann hättest Du gute Aussichten ;-)

Justizmoral  14.06.2015, 19:18
@123Sandy123

Ja, er muss eingehalten werden.

Du musst leider den Urlaub vorher beantragen und dir schriftlich genehmigen lassen.

Ist beim Jobcenter/Alg 2 so. Bei der Arbeitsagentur/Alg 1 wohl auch.  -.-

DerHans  14.06.2015, 19:21
@123Sandy123

Urlaub muss zeitnah VORHER beantragt werden. Die Ortsabwesenheit wird regelmäßig erst nach Ablauf von 6 Monaten gewährt.

Wenn du AlG 1 beziehst, solltest du ja wohl Zeit haben, einem Termin nachzukommen. Wenn du das nicht kannst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja scheinbar gar nicht zur Verfügung.

Justizmoral  14.06.2015, 19:19

Geht es ein wenig klischeeloser, würdevoller und weniger geBILDet?!