Wohne zur Untermiete bei Oma - Muss diese ihr Vermögen offenlegen trotz getrennter Haushaltskasse?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist ganz simpel: du kannst rein formal mit deiner Großmutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden, egal wie alt du bist. (ist schlichtweg formal ausgeschlossen).

Das heißt, zunächst muss das Amt dezidiert begründen, warum deine Großmutter ihr Einkommen offen legen soll.
Da käme theoretisch nur die Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II in Frage:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Um dieser Vermutung entgegen zu treten reicht es, wenn du erklärst, dass deine Großmutter dich nicht in Geld oder Geldes Wert unterstützt und zu unterstützen gedenkt.
Diese einfache Erklärung muss dem Amt insbesondere deshalb reichen, weil deine Großmutter dir nicht unterhaltspflichtig nach BGB-Recht ist.

Wichtig: nur schriftlich mit dem Amt auseinandersetzen, Termine nur mit Beistand wahrnehmen, den Sachbearbeitern lieber eine Fachaufsichtsbeschwerde zu viel als zu wenig reindrücken, wenn sie rumzicken und akzeptiert das Amt die ERklärung nicht, sofort zum Anwalt/Sozialgericht.

Der auf deine Großmutter bezogene Satz ist eine Frechheit. Deine Großmutter ist in keinem Fall zu deinem Unterhalt verpflichtet. Sie sollte schriftlich erklären, dass sie dich weder unterstützt noch ihr Einkommen offenlegen muss und dass die vereinbarte Miete ein Pauschalbetrag ist, auf den keine Betriebskostenabrechnung folgt. Drohe der Sachbearbeiterin mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn sie weiterhin auf den betreffenden Unterlagen besteht, vielleicht hilft es ja.

Mit deiner Großmutter bildest du auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Es reicht, wenn du einen (Unter-)Mietvertrag vorlegst. Aus deinen Kontoauszügen sollte hervor gehen, dass die Miete auch tatsächlich gezahlt wird. (ob deine Oma dir anschließend das Geld schenkt, ist eine andere gute Frage)

Also als erstes,du bist 25 Jahre alt,weder deine Eltern und schon gar nicht deine Großmutter sind dir mehr zum Unterhalt verpflichtet,also geht das Einkommen deiner Großmutter dem Amt auch nichts an!!! Es sei denn,du bekommst kein Hartz 4,sondern Sozialhilfe nach SBG xll weil du nicht mehr voll Arbeitsfähig bist.Denn nur so kann ich mir das Erklären,weil in diesem Fall,selbst die Großmutter für die Enkelin / Enkel zur Kasse gebeten werden kann,das ist anders herum eben so.Natürlich erst nach einem Abzug eines Selbstbehaltes.Zuerst würden aber deine Eltern herangezogen,um deinen Unterhalt zu sichern.Deine Großmutter muss aber in 1.Linie und 1.Rang mit dir Verwand sein.Das wäre dann der Fall,wenn deine Großmutter die Mutter deiner Mutter wäre,ist sie die Mutter deines Vaters,hat sie nicht für dich aufzukommen.Wegen dem Pauschalbetrag von 250 €,ich würde das in einem Schreiben noch einmal Aufschlüsseln,wie dieser Betrag zustande kommt und würde die letzte Rechnung über die Heizstoffe und Wasserverbrauch beifügen.( also zum Beispiel : Miete 150 € , Nebenkosten 40 € und Heizkosten 60 € ) dazu würde ich die Größe der von dir Bewohnten Zimmer angeben,sollen sie dann selber Rechnen,was dir an Heiz und Nebenkosten zusteht.Solltest du tatsächlich Hartz 4 bekommen,geht das Einkommen deiner Großmutter keinem was an.

helmutgerke  22.07.2012, 18:12

gehe mit dir soweit konform.

Die Fragestellerin hat es hier mit einer übereifrigen Sachbearbeitung zutun, der muss man zunächst einmal in Schranken verweisen damit sie nicht abhebt.

An einer Aufschlüsselung der Pauschale hatte ich auch schon gedacht, aber nach Recherche finde ich keinen Anlass dafür, denn mietvertraglich ist so etwas nicht erforderlich.

Meine Sachbearbeiterin ist nur 2 Stunden am Tag erreichbar und da ist meistens besetzt. Über email antwortet sie auch nicht...

dazu, keinesfalls irgendetwas telefonisch versuchen zu klären - nur schriftliches gilt!

Vereinbart wurde mit deiner Großmutter eine Pauschale einschließlich aller Nebenkosten von 250,00 EUR/mtl. Entweder wurde das nicht in der Vermietererklärung deutlich gemacht, oder die Sachbearbeitung ist etwas schwerfällig das zu begreifen. Also zunächst noch einmal schriftlich deutlich darauf hinweisen, dass 250,00 EURO pauschal verinbart wurden und damit alle Nebenkosten, über die keine Abrechnung erfolgt, abgegolten sind.

Was der Offenlegung der Einkünfte etc. deiner Großmutter anbelangt, ist einfach lächerlich da du bereits über 25 Jahre alt bist. Keinesfalls geht es der Sachbearbeitung irgend etwas zu deren Einkünfte was an. Fordere von der lieben Sachbearbeiterin doch bitte schriftlich an, auf welchen Gesetzestext sie ihre Forderung stützt, da du weder mit deiner Großmutter eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft bildest und bereits über 25 Jahre alt bist.

LisaSophie 
Beitragsersteller
 22.07.2012, 15:25

Vielen Dank für die Antwort!!