Kann Jobcenter Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle fordern?
Hallo. Bin überfordert mit dem Jobcenter...
Kurz mal meine Vorgeschichte: Ich bin Vater eines 12 jährigen Jungen der seit einigen Jahren bei seiner Mutter lebt. (Haben uns vor vielen Jahren getrennt). Ich gehe seit Jahren Vollzeit arbeiten und die Mutter bezieht Leistungen nach ALGII. Vor 3 Jahren kam dann von ihrem Jobcenter eine Aufforderung ihnen meine Einkünfte etc zu offenbaren da das Jobcenter Leistungen für den Jungen erbringt. Ich habe alle Unterlagen eingereicht und bezahle soviel Unterhalt dass zusammen mit dem Kindergeld der Junge komplett aus dem Hartz4 rausfällt. Laut Bescheid hat er einen Badarf von ca 416 Euro (291 Euro Regelbedarf + Miete, Heizung, Nebenkoten ) Ich zahle 230 Euro und er bekommt zusätzlich seine 192 Euro Kindergeld, macht zusammen 422 Euro. (leider sind die Bescheide schon ein paar Monate alt aber viel hat sich daran nicht geändert).
Nun hat das Jobcenter anhand meiner Unterlagen berechnet das ich laut Düsseldorfer Tabelle 322 Euro zahlen könnte. Die Differenz aus dem gezahlten Unterhalt und dem laut Tabelle fordert das Jobcenter rückwirkend zurück (knapp 1000 Euro) und weiterhin das ich den vollen Unterhalt zahle. Hintergrund scheint der zu sein das man das Kindergeld dann an seine Mutter anrechnen könnte.
Darf das Jobcenter solche Forderungen stellen obwohl sie keine Leistungen für den Jungen erbringen und ist das alles überhaupt rechtens?
Ich habe kein Problem damit mehr für mein Sohn zu zahlen wenn er denn auch etwas davon hätte aber so hat leider nur das Jobcenter etwas von meinen höheren Zahlungen und nicht mein Sohn.
6 Antworten
Hab den Brief nochmal rausgekramt. Auf 2 Seiten wird mir vorgerechnet was Ich zahlen müsste und was der Junge braucht. Zudem habe ich die Bescheide von der Mutter bekommen wo drin steht das das Jobcenter 0 Euro für ihn zahlt.
Zitat aus der Forderung:
Weil der Unterhalt tatsächlich nicht in dieser Höhe gezahlt wurde, sind vom 01.05.17 bis 30.04.2018 Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II in Höhe von insgesamt 947,50 Euro zu viel erbrecht worden. In dieser Höhe ist der Unterhaltsanspruch auf mich übergegangen.
So das ist der Punkt wo es bei mir klemmt, wieso werden 950 Euro gefordert mit der Begründung es wären Kosten vom Jobcenter gewesen wenn aber in den Bescheiden 0 Euro stehen.
Mich würde es auch nicht stören die 322 Euro zu zahlen. Die 230 Euro hatte seine Mutter mit mir so abgesprochen damit der Junge einfach nichts mit dem Jobcenter zu tun haben muss.
Der Unterhaltsanspruch deines Kindes richtet sich nach deinem bereinigten Nettoeinkommen und nicht nach dem Bedarf deines Kindes, dem es bei seiner Mutter hat, die Forderung wäre als ganz korrekt !
Und ja, dass nicht mehr benötigte Kindergeld, welches dein Kind zur eigenen Bedarfsdeckung dann nicht mehr benötigen würde, wird wieder zum Einkommen der Mutter und mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.
Hat sie außer dem Kindergeld dann kein weiteres Einkommen, dann könnte sie davon min.30 € Versicherungspauschale geltend machen.
Hintergrund ist der, dass, wenn dein Kind in der Summe mehr hat als er braucht, das Kindergeld an die Mutter abtritt, heißt, übersteigendes Einkommen deines Sohnes werden bis zu einer maximalen Höhe von 192 € (= Kindergeld) auf die Mutter übertragen.
Und wären der natürlich zu 100% angerechnet worden.
Die Logik des JC ist die: hast du weniger bezahlt, ist es nicht zu diesem Übertrag gekommen, also haben sie der Kindsmutter mehr gezahlt bzw. nichts anrechnen können.
Ich würde folgendes machen:
1. den Unterhaltsbetrag noch mal von einer anderen Stelle überprüfen lassen. Mich macht nämlich stutzig, dass der Differenzbetrag etwa paar und neunzig Euro beträgt, also die Hälfte des Kindergeldes. Vielleicht hat das JC ja einfach vergessen, den zu zahlenden Betrag um die Hälfte des KG zu mindern (müssten sie, wenn du regelmäßig zahlst. (Ich habe in meinem Job schon so viele falsche Bescheide von JC gesehen, das würde mich nicht wundern.)
2. Wenn der Betrag doch rechtens sein sollte, dann liegt der Fehler beim JC. Und da der Selbstbehalt nicht weit weg liegt vom Pfändungsfreibetrag, ist dein Spielraum, was du monatlich zurückzahlen kannst an das JC, gar nicht so groß. Der aktuelle Unterhalt für dein Kind hat nämlich Vorrang.
Also biete gaaanz kleine Raten an, dann müssen sie eben länger auf ihr Geld warten.
Natürlich werden die erst mal die ganze Summe auf einmal haben wollen. Da musst du dich aber gar nicht darauf einlassen. Immerhin hast du dich auf die Berechnung verlassen.
Mach dich erst mal schlau, bevor du das san- und klanglos akzeptierst. Viel Glück
natürlich darf das jobcenter solche forderungen stellen. unterhalt ist einkommen des kindes, wie auch kindergeld. wenn dies den bedarf übersteigt, dann wird das übersteigende kindergeld vom bedarf der mutter abgezogen.
wenn falsch berechnet wurde und du hättest mehr unterhalt zahlen müssen, dann wird nun neu berechnet und nachgefordert. immerhin sind leistungen an die mutter geflossen. warum geht sie nicht zum jugendamt und lässt den unterhalt im rahmen einer beistandschaft errechnen und als titel festlegen.
Ja, natürlich. Steht dem Kind doch zu.
Das Jobcenter kann die Mutter auch verpflichten eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten oder zum Anwalt zu gehen.
Das wäre gehupft wie gesprungen.
Du hast ja bis jetzt nicht mal den Mindestunterhalt gezahlt.