Jobcenter will Unterlagen für Unterhaltsberechnung?
Hallo,
ich bin seit einem Jahr im Rechtsstreit mit meinem Expartner. Wir haben uns getrennt und ich bin nun alleinerziehend einer 3-jährigen Tochter. Er zahlt zwar Unterhalt aber so viel wie er möchte, das heißt es besteht noch kein Unterhaltstitel.
Dies ist aber im Gange, habe eine Anwältin mit dieser ich bald vor Gericht gehen werde, wo dann der Unterhalt berechnet wird.
Seit letztem Monat erhalte ich ALG und nun möchte das Jobcenter alle Unterlagen von ihm um den Unterhalt zu berechnen.
Meine Frage:
Da dies ja schon gerichtlich eingeklagt wird, muss dann das Jobcenter überhaupt noch etwas berechnen? Es berechnen ja dann 2 Stellen den Unterhalt.
Kann er dem Jobcenter einfach sagen, das dass über den Anwalt läuft? Oder wird das Jobcenter trotzdem darauf bestehen?
Hoffe jemand kennt sich aus.
Für mich spielt es keine Rolle, aber mein Expartner möchte sich natürlich wenn möglich das Gericht sparen.
7 Antworten
Das JC braucht die Unterlagen, da der Unterhaltsanspruch auf das JC übergeht, soweit der Unterhalt nicht geleistet wurde und an dessen Stelle das JC geleistet hat.
Nein, das kannst du dem Jobcenter nicht einfach sagen. Wenn es noch keinen Titel gibt, werden die Ansprüche auf Kindesunterhalt und auf Betreuungsunterhalt dort ermittelt.
Bringst du die benötigten Unterlagen nicht, kann dir das Jobcenter die beantragten Leistungen gemäß § 66 SGB I bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.
Da du offensichtlich Leistungen vom Jobcenter erwartest, musst du denen selbstverständlich alle Unterlagen vorlegen, damit die DEINEN Leistungsbezug ermitteln können.
Ich finde es eine bloße Frechheit, das du, statt dankbar zu sein, wenn er mal mehr zahlt, immer nur siehst, das er auch gelegentlich weniger zahlt. Frag mal deine Geschlechtsgenossinnen, wie viele von denen gar kein Geld sehen! Also ich an der Stelle deines Ex, wenn du mir auf diese Art und Weise einen Titel reinwürgst, wäre ganz schnell Hartzer auf Lebenszeit!
mmmhhhh, wie wäre es damit, diese fragen eben dem jobcenter zu stellen? das jobcenter muss die höhe des unterhaltes wissen, um eben dein bzw. das ALG II deines kindes zu berechnen.