Sozialamt verlangt Einsicht in Vermögen aller Mitbewohner?
Ich bin 21 und war bisher immer beim Jobcenter gemeldet. Die letzte amtsärztliche Untersuchung hat ergeben, ich sei vorübergehend nicht erwerbsfähig und im Sommer ist eine Reha geplant und danach wird erneut geprüft.
Das Jobcenter meint jetzt, da ich nicht erwerbsfähig bin, sei das Sozialamt für mich zuständig. Hab mich dort gemeldet. Ich lebe derzeit in einer Wohnung mit meiner Oma die Minirente bezieht sowie einer weiteren Person zu der kein näheres Verwandschaftsverhätnis besteht.
Das Jobcenter hat sich nie für diese dritte Person interessiert, die Mieterin ist meine Oma, und ich habe dem Sozialamt meine Kontoauszüge sowie den Rentenbescheid meiner Oma vorgelegt. Diese bestehen aber darauf, auch Einsicht in das Vermögen der dritten dort lebenden Person zu bekommen.
Ich sagte der das tut nichts zu Sache, darauf Sie: Doch, weil sie "Vorübergehend" erwerbsunfähig sind brauche ich auch was von der dritten person.
Frage ist jetzt: Ist sie im Recht? Und was wenn diese Person enorm hohe Geldbeträge hat, können die mir dann einfach mein Geld streichen und fordern diese Person soll für mich aufkommen? Was wenn sie das nicht tut? Was wenn sie noch minderjährig ist und das Geld geerbt hat ? Was soll ich tun?
7 Antworten
Nach SGB II (HartzIV) und SGB XII (Sozialhilfe)stellt ihr eine Bedarfsgemeinschaft dar, also Du, Oma und jene Dritte Person.
Und ja das Einkommen/Vermögen der Dritten Person wird dem Haushalt zugerechnet.
Es sei denn die Dritte Person wäre Untermieter, dann würde nur die Miete dem Haushaltseinkommen zugerechnet.
In diesem Fall zählte nur die Rente Deiner Oma und Du selbst zur Bedarfsgemeinschaft.
Der Regelbedarf würde für 2 Personen + KDU ermittelt minus die gezahlte Miete des Untermieters + einem max. Zuverdienst von 2 x 170€ für Dich und Deine Oma.
Für eine erste Berechnung findest Du hier http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php einen HartzIV-Rechner, damit kannst Du in etwa ermitteln wohin die Reise geht.
Wenn dieser Untermieter nicht mit euch verwandt ist und über einen Untermietsvertrag verfügt, sowie jeden Monat Miete zahlt und einen eigenen Haushalt von euch getrennt führt, dann fällt der aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Dann wäre es auch egal, wenn der Milliardär wäre.
Es besteht aber entfernte Verwandschaft. Und wie definiert man eigenen Haushalt führen ? Der Verwandschaftsgrad der dritten Person zur Oma ist enger, zu mir besteht eigentlich garkein Verhältnis.
Das Zauberwort heißt Untermieter, nicht mit wem er verwand ist.
Bei gewissen Verwandtschaftsverhältnissen wird die Behörde nicht an eine Untervermietung glauben. Wenn das z.B. die Schwester der Oma ist, dann wird es den Sachbearbeiter zu der Annahme verleiten, dass die Oma, die Großtante und der Fragesteller (Enkel) eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Ich finde das aber eh merkwürdig. Ich vermute da ist irgendetwas nicht ganz koscher, weil der Fragesteller immer so um den heißen Brei herum redet, wenn es um den Untermieter geht.
Es ist die Enkelin meiner Oma (jedoch nicht meine schwester, Cousine 4ten grades oder so). Das Jobcenter wusste auch von ihr, hat aber nie Vermögensnachweise gefordert. Die Sozialamttante hat mich aber in einem Auto gesehen (was geliehen war vonnem Freund) und fordert nun alle Vermögensnachweise.
Das SGB geht von Verwandten aus, da ist der Grad der Verwandtschaft nicht definiert - also ist er egal!
Im SGB II (also beim ALG II) ist das Wohnen mit Verwandten geregelt in § 9 Absatz 5. Hier gibt es nur eine gesetzliche Unterhalts-Zahlungs-Vermutung, wenn man mit den Verwandten in einer einer Haushaltsgemeinschaft lebt.
Anders ist es im SGB X II geregelt (also bei der Grusi bei Erwerbsminderung):
§ 39 Vermutung der Bedarfsdeckung
"Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. (...)"
Hier greift die gesetzliche Vermutung also schon eine Stufe früher: Dass gemeinschaftlich gewirtschaftet wird!
Auch dieser Vermutung kann man widersprechen! Man kann auch Indizien und Beweise dafür sammeln und vorlegen. Wie diese am Ende gewürdigt werden, muss man sehen - und bei Unzufriedenheit eben den üblichen Rechtsweg beschreiten! Also formeller Widerspruch beim Amt selbst, danach notfalls noch Klage beim Sozialgericht, im Eilfall auch sofort als Antrag auf eine einstweilige Anordnung.
Diese gesetzliche Vermutung müsste eigentlich auch schon greifen, bevor man Verdacht erregt durch das Chauffieren eines Luxuswagens! Also alleine schon durch das Wohnen mit Verwandten! Ob die einen wirklich unterstützen, und ob die überhaupt Geld haben, das ist dann jeweils erst die nächste Frage!
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn die dritte Person dir gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet ist,mit dir also weder in gerader Linie verwandt ist noch du mit ihr eine Beziehung führst die darauf schließen lassen würde das ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet und euch gegenseitig unterstützt,dann ist diese Person nicht verpflichtet irgend etwas nachzuweisen bzw.zu belegen !
Was für eine Person ist es denn,in welcher Beziehung steht die Oma und du zu ihr ?
Es ist ihre Enkelin, meine Cousine 3. oder 4.ten Grades und meine Oma hat die vormundschaft für sie,
Die hat mit dir doch gar nichts zu tun,dass zumindest in Bezug auf eine evtl.Unterhaltspflicht !
Sie muss keine Angaben zu Einkommen oder Vermögen machen,nur weil sie mit euch gemeinsam in der Wohnung lebt,noch nicht mal ein Geschwister von dir würde zur Auskunft verpflichtet sein,weil auch diese nicht unterhaltspflichtig dir gegenüber wäre.
Ja das meinte ich ja auch weil die vom Jobcenter ja auch nie nachgestochert haben. Aber warum reden hier alle über Bedarfsgemeinschaft usw. bla bla und doch? Die Sozialamtfrau hatte mich wohl öfter in einem Auto der Oberklasse gesehen welches ich mir geliehen hatte von einem guten Freund und daraus schließt sie wohl jetzt ich würde vermögen verschweigen
Dann sollen sie dir nachweisen das du welches hast !
Sie muss auf jeden Fall keine Angaben über Einkommen / Vermögen machen,weil sie dir als ferne Verwandte weder nach dem BGB - noch nach dem SGB - Xll zum Unterhalt verpflichtet ist und das gilt in der Regel auch für deine Oma.
Das Sozialamt will darauf hinaus euch als eine Bedarfsgemeinschaft zu behandeln. Würde das gelingen, dann müsstest ihr finanziell füreinander einstehen so euch das möglich ist.
Ich bin da kein Experte, aber eine eidesstattliche Versicherung, dass du mit der Person XY keine Bedarfsgemeinschaft bildest sollte erst einmal ausreichen. Evtl. kommt dann einer zu einem Hausbesuch vorbei um das zu kontrollieren.
Was genau wäre denn eine Bedarfsgemeinschaft? Ich bin schon mehrere Jahre beim Jobcenter gemeldet und wir waren nie eine Bedarfsgemeinschaft. Die Kosten für die Unterkunft wurden immer gedrittelt, ich habe also ein drittel der Kosten vom Jobcenter überwiesen bekommen, wieso machen es die vom Sozialamt nicht einfach genauso ???
Das hängt vom Sachbearbeiter ab. Der/Die kann dir einfach glauben, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet und das zahlen was dir so zusteht, aber er/sie kann dir das halt auch erst einmal nicht glauben und das überprüfen.
Alle in einem Haushalt lebenden Personen bilden eine Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft.
Untermieter gehören nicht dazu, sonst hießen die nicht Untermieter.
Also, ihr wohnt mit drei Personen in einer Wohnung, davon ist eine Person deine Oma mit kleiner Rente, eine Person bist du, der mit 21 Jahren einen auf Rentner macht, und eine dritte Person ist eine, die ein hohes Vermögen besitzt.
Na, da sollte es doch wohl klar sein, dass das Sozialamt da mal genauer nachfragt und wissen will, was da bei dir eigentlich los ist. Da wird man nicht ganz unbegründet davon ausgehen, dass du auf Kosten der Person mit dem Vermögen lebst und zusätzlich Sozialleistungen abgreifst.
Finde ich gut, dass das Sozialamt so aufpasst.
Das sehe ich auch so. Es geht doch nicht an, daß jemand, der so jung ist schon "Harz-4 lernt". Davon haben wir schon genug. - Ne Ausbildung und/oder Arbeit suchen wäre bestimmt angebracht!!!
Als ich beim Jobcenter war wurden die Kosten für die Unterkunft immer gedrittelt. Wenn die Miete z.B 900€ betragen hätte, hätten die mir 300€ überwiesen. Könnte es sein dass sich das beim Sozialamt jetzt ändert? Wenn die sehen dass dieser Untermieter über ein hohes Vermögen verfügt ?