Untermietvertrag beim JobCenter?
Hallo, ich wohne derzeit zur Untermiete, aber ich habe ein Problem beim JobCenter und bei meinem Hauptmieter. Das JobCenter hat mir eine Zusicherung für die Mietkosten gegeben, aber jetzt möchte es dem Hauptmietvertrag sehen. Aber der Hauptmieter hat mir nur den Untermietvertrag gegeben und gibt nicht den Hauptmietvertrage. Hat das JobCenter Recht, so zu machen, nachdem ich die Zusicherung bekommen hab und den Vertrage unterschrieb.
4 Antworten
Da muss irgend ein Mißverständnis vorliegen. Für das Jobcenter ist ja nur wichtig, wieviel DU zu bezahlen hast. Die Konditionen des Hauptmieters spielen dafür keine Rolle. Im Übrigen ist der Hauptmieter auch nicht verpflichtet, seinen Vertrag heraus zu geben. Man kann ihn dazu nicht zwingen, und deswegen dir die Leistung zu verweigern darf nicht sein. Geh nochmal zum Jobcenter und hake nach. Lass dir erklären, wozu der Hauptvertrag nötig sein soll, darüber müssen die Auskunft geben.
auf den hauptmietvertrag hat das jobcenter keinen anspruch. sie haben nur anspruch auf den untermietvertrag und du kannst kontoauszüge beilegen aus denen hervorgeht, dass du deine miete an deinen vermieter weiterleitest. damit ist die sache überstanden.
weitere fragen kannst du auch gerne vertiefender hier stellen: www.elo-forum.org
bin kein jurist.. könnte ich mir aber vorstellen, wenn sie die vermutung haben, dass da etwas nicht stimmt.. es geht immerhin um steuergelder, die da verprasst werden...
der hauptmieter hat gar keine pflicht, dir den vertrag zu zeigen, er muss ihn auch nicht dem jobcenter zeigen
ich denke also nicht, dass sie dieses recht haben, weil sie es gar nicht effektiv durchsetzen können