Quittung für Untermiete - Nur für Kaltmiete möglich?
Hallo, ich bin Untermieter in einer WG. Eine meiner Mitbewohnerinnen ist meine die Hauptmieterin und somit meine Vermieterin. Sie meinte zu mir meinte zu mir, dass Sie mir lediglich eine Quittung über den Betrag der Kaltmiete ausstellen kann und es nicht möglich sei, dass Sie mir eine Quittung über die Warmmiete ausstellen kann. Die Erklärung konnte ich nicht nachvollziehen und deswegen hier leider auch nicht wiedergeben.
Eigentlich müsste Sie mir doch problemlos die Warmmiete quittieren können oder? Außerdem Frage ich mich, ob Sie mir folgende Beträge quittieren kann und ob diese ggf. extra ausgewiesen werden müssen.
- Hausmeisterbeitrag
- (Ab-)Wasser
- Strom
- Gas
- Internet
- Haushaltskasse
- Treppenhausreinigung
- Müll
4 Antworten
Generell wäre zu klären, was ihr beide im Mietvertrag ausgehandelt habt. Evtl. ist eine Pauschalmiete vereinbart. Dann gibt es nur die Kaltmiete plus die pauschalen Nebenkosten. Allerdings kann sie dir diese dann selbstverständlich auf der Quittung ausweisen. Quittung: Ich nehme an, du zahlst die Miete monatlich bar. Wenn du die Miete überweist, benötigst du keine Quittung. Du kannst deine Zahlungen mit den Kontoauszügen belegen.
Mir fällt auf: Was ist eine Haushaltskasse? Das ist definitiv kein Punkt der Nebenkosten. Falls ihr doch eine Vorauszahlung vereinbart habt.
Ich übergebe ihr die Miete immer im Voraus bar und da sind halt alles Kosten eingeschlossen, die ich oben aufgezählt habe. Auch eine Haushaltskasse von 10€.
es nicht möglich sei, dass Sie mir eine Quittung über die Warmmiete ausstellen kann.
Das ist schlicht und ergreifend Mumpitz.
Die in der sog. Warmmiete enthaltenen Kosten sind doch "Durchlaufposten", die sie verauslagt und somit, wenn vertraglich vereinbart, berechtigt ist von Dir zu "kassieren". Und wenn sie etwas "kassiert" muß sie dafür auch einen Beleg ausstellen.
Du kannst verlangen das sie Dir Quittungen über den tatsächlichen Betrag den Du zahlst ausstellt.
Wenn sie das nicht in einer Quittung will, dann eben in 2 oder 3. Eine für die Kaltmiete und eine oder mehr für die Nebenkosten bzw. was sonst noch vereinbart ist.
Ohne Quittung(en) keine Zahlunge(en)
Da Deine Vermieterin diese Beträge wohl auch alle bezahlen muss, kann sie das natürlich einzeln auflisten. Allerdings ist es fraglich, ob sie die Beträge genau im Voraus benennen kann. Auch sie muss auf eine Schlussabrechnung warten und kann erst dann die exakten Beträge sagen.
Allerdings ist es fraglich, ob sie die Beträge genau im Voraus benennen kann.
Das wird normalerweise als Vorauszahlung für Betriebs- und Nebenkosten vertraglich vereinbart/benannt.
Genau so ist es. So wird es in vielen Mietverträgen gemacht, das ist eine völlig normale Sache.
Wenn sie dir das quittiert mus sie das als Einkommen versteuern. Sie sollte dir eine Quittung für deinen Anteil an der Gesamtmiete ausstellen. z.B. Miete 600Euri 1/3Anteil 200Euro plus Nebenkosten 150Euro 1/3 Anteil 50Euro
Das heißt alles Quittieren lassen und mir Gas, Strom, Wasser und Abwasser nachträglich quittieren lassen?