ALG2 Anlage EK?
Hallo Ihr lieben, ich habe ein "Problem" das wie folgt aussieht Seid Anfang August lebe ich bei einem Freund und dessen Familie aufgrund einer Trennung. Ich darf dort Wohnen bleiben da ich sonst keinen Ort habe wo ich hin könnte. Nun zu meiner Frage
Letzte Woche Mittwoch habe ich meinen Antrag mit allen Unterlagen abgegeben und heute einen Brief vom Jobcenter in der Post gehabt. Anlage EK müsse ausgefüllt werden. Nun, in meinem Hauptantrag habe ich keine Bedarfsgemeinschaft angegeben da meines Erachtens keine vorliegt. Jeder hier Haushaltet selbst und ist für sich zuständig es wird getrennt geschlafen, sind weder verwandt noch verschwägert usw. Zudem habe ich als ich den Antrag angegeben habe für jede weiter Person im Haushalt die Anlage VE ausgefüllt und mit eingereicht.
Nun bin ich mir Unsicher ob ich die Anlage EK ausfüllen soll/muss, könntet ihr mir da weiter helfen?
Danke :)
3 Antworten
Diese Anlage bezieht sich auf dein Einkommen und hat mit den Mitbewohnern nichts zu tun. Wenn du derzeit kein Einkommen hast, einfach alles leer lassen, Datum und Unterschrift drunter und abgeben.
Da du die einzige Person deiner BG bist, brauchst du auch nur eine EK für dich ausfüllen. Das Einkommen deiner Mitbewohner geht das JC nichts an. Die hätten zwar gern eine BG, aber solange die andeen nicht die Absicht haben, dich auszuhalten ....
Wenn du zu deinem Hauptantrag noch keine Anlage EK - für dich ausgefüllt hast,dann ist die für dich gedacht !
Hast du kein Einkommen dann musst du auch nichts angeben,nur Datum und Unterschrift.
Dann hättest du auch nicht nur eine,sonder min.4 mal die Anlage EK - bekommen,denn diese würde ja für jede Person auszufüllen sein.
Woher soll das JobCenter denn wissen, in welcher Form ihr dort zusammen wohnt, wenn du das nicht erklärst? Bis zu einem Jahr kann von einer Wohngemeinschaft ausgegangen werden. Danach wird die Beweislast umgekehrt und du musst BELEGEN, dass ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft bildet.
Es wurde doch für jede weitere Person die Anlage VE - ( Verantwortungs - und Einstehensgemeinschaft ) ausgefüllt bzw.nur der Name der jeweiligen Person angegeben und damit sollte dem Jobcenter klar sein,dass hier keine BG - vorliegt und es kein gemeinsames wirtschaften und keine finanzielle Unterstützung gibt !
Sicher? Ich versteh das aber oben anders
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378211.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378214