ALG2 Anlage EK?

3 Antworten

Diese Anlage bezieht sich auf dein Einkommen und hat mit den Mitbewohnern nichts zu tun. Wenn du derzeit kein Einkommen hast, einfach alles leer lassen, Datum und Unterschrift drunter und abgeben.

winnwinn666 
Beitragsersteller
 01.09.2015, 17:49
Georg63  01.09.2015, 23:07
@winnwinn666 "zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person"

Da du die einzige Person deiner BG bist, brauchst du auch nur eine EK für dich ausfüllen. Das Einkommen deiner Mitbewohner geht das JC nichts an. Die hätten zwar gern eine BG, aber solange die andeen nicht die Absicht haben, dich auszuhalten ....

Wenn du zu deinem Hauptantrag noch keine Anlage EK - für dich ausgefüllt hast,dann ist die für dich gedacht !

Hast du kein Einkommen dann musst du auch nichts angeben,nur Datum und Unterschrift.

Dann hättest du auch nicht nur eine,sonder min.4 mal die Anlage EK - bekommen,denn diese würde ja für jede Person auszufüllen sein.

Woher soll das JobCenter denn wissen, in welcher Form ihr dort zusammen wohnt, wenn du das nicht erklärst? Bis zu einem Jahr kann von einer Wohngemeinschaft ausgegangen werden. Danach wird die Beweislast umgekehrt und du musst BELEGEN, dass ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft bildet.

isomatte  02.09.2015, 13:32

Es wurde doch für jede weitere Person die Anlage VE - ( Verantwortungs - und Einstehensgemeinschaft ) ausgefüllt bzw.nur der Name der jeweiligen Person angegeben und damit sollte dem Jobcenter klar sein,dass hier keine BG - vorliegt und es kein gemeinsames wirtschaften und keine finanzielle Unterstützung gibt !