Warum will Jobcenter Meldebescheinigung und warum wird meine Miete nicht gezahlt?
Hallo, ich habe heute den Hauptantrag gestellt und alle Unterlagen vollständig abgegeben. Mir wurde gesagt, dass nur meine Meldebescheinigung fehlt. Ich wohne in einer anderen Stadt und habe mich zum ersten Mal dort gemeldet. Mein Mietvertrag beginnt ab dem 01.08.
Mein Problem ist jetzt, dass ich mich nur ummelden kann, wenn ich in der Wohung lebe und das am 01.08. Ich kann mich natürlich nicht vorher beim Ummeldeamt melden.
Da ich am 1 August die Meldebescheinigung nehmen kann und nur dann dem Jobcenter einreichen kann, werde ich das Geld nicht am 1 bekommen können, weil die Bearbeitung ja eigentlich immer dauert. Das Problem ist nicht, dass ich mein Geld später bekomme, das Problem ist, dass mein Vermieter sein Geld später bekommt. Das macht mir Sorgen.
Was kann ich jetzt machen? Kann ich schon vorher das Geld für die Miete bekommen?
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Weil das JobCenter keine Miete für eine Wohnung zahlen will, die eigentlich gar nicht bewohnt wird.
Deine Miete wird ja gezahlt. Aber erst, NACHDEM du die nötigen Unterlagen beigebracht hast.
das JC wird aber nichts zahlen wenn du nicht mal dort gemeldet bist. erst alle bescheinigungen. dann wird der antrag zu ende bearbeitet.
das amk kann aber auch keine miete zahlen für eine wohnung die in der zukunft bezogen wird. mit der meldebescheinigung stellt das amt sicehr das die wohnung auch angemietet ist und es nur einen hauptwohnsitz gibt
Weil für dich das JobCenter zuständig ist, in dessen Bezirk du angemeldet bist.
Man will ja vermeiden, dass du gleich an mehreren Wohnorten "kassierst"
Wenn du allerdings beim originären "Sozialamt" deine Mittellosigkeit belegst, hast du Anspruch auf eine Übergangshilfe, die dann später mit einer evtl. Nachzahlung verrechnet wird.
Rede mit Deinem Vermieter.
Was Du (noch) nicht hast, kannst Du beim JC (noch) nicht vorlegen.
hast du deinen mietvertrag abgegeben?, dann wissen die damen und herren doch, dass du dort einziehen wirst. kurzes schreiben fertig machen, dass du sofort nach einzug am 1.8. die meldebescheinigung einreichen wirst.
weiterhin erwartest du eine zeitnahe bearbeitung des antrages bis zum 15.7. spätestens. weitere fragen stell hier: www.elo-forum.org
er zieht um, also kann die meldebescheinigung erst eingereicht werden, wenn er eingezogen ist.