Sachbearbeiterin lässt keine Ruhe und kommt schon wieder mit ihrer Unterhaltsvermutung

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Beziehst du tatsächlich keinen Unterhalt, kannst du den Fragebogen nach bestem Wissen ausfüllen und sämtliche Fragen, die das Vermögen und Einkommen deiner Großmutter betreffen, auslassen.
Du kannst das JC darauf hinweisen, dass sie sich bitte in diesen Punkten an deine Großmuter wenden würden, natürlich unter Benennung der gesetzlichen Grundlagen für die Auskunftspflicht.
Zugleich solltest du explizit auf die fachlichen HInweise des JC zu § 9 Abs. 5 SGB II hinweisen, insbesondere Randziffer 9.35 Absatz 3.; dann hau ihr die Ausfüllhinweise und eine Fachaufsichtsbeschwerde um die Ohren, da ihr sämtliche leistungsrelevanten Informationen schon vorliegen (hoffe ich ^^).

Du bist auch nicht verpflichtet, ihre Einkommensnachweise vorzulegen, weil du darauf gar keinen Zugriff hast, denn es sind die deiner Oma. Und wenn die das nicht will (und das sollte sie natürlich auch nicht!), dann kannst du dafür nicht belangt werden. Mit anderen Worten: Diese Drohung ist völlig ohne Rechtsgrundlage.

Guck mal hier mit rein:

www.elo-forum.org

Weise seine Sachbearbeiterin mal freundlichst auf das BSG-Urteil vom 03.03.2009 hin (Aktenzeichen: B4 AS 37/08 R). Darin ist geschrieben, daß ein Mietvertrag/Untermietvertrag zwischen Verwandten grundsätzlich gültig ist, sofern die tatsächliche Absicht besteht, ein Mietverhältnis inkl. aller daraus regultierenden Verpflichtungen (d.h. eine tatsächliche Mietzahlung) zu erfüllen. Sprich: Wenn ein Untermietvertrag existiert und tatsächlich Miete fließt, spielt das Verwandtschaftsverhältnis keine Rolle mehr und das Jobcenter muss die Miete übernehmen.

Desweiteren solltest du die Dame auf das Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg, Az: L 8 AS 3441/05 ER-B, B.v. 5. Dezember 2005 aufmerksam machen,welches wie folgt urteilte: "Das Bestehen eines (wirksamen) Mietvertrages zwischen zwei Personen schließt jedoch die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft aus, weil ein „Wirtschaften aus einem Topf“, wie dies für eine Haushaltgemeinschaft kennzeichnend ist, nicht angenommen werden kann, wenn einer dem anderen Mietzins zahlen muss."

in der tat, die vermögensverhältnisse deiner oma gehen die sacharbeiterin (prinzipiell) nichts an. wahrscheinlich besteht das problem, weil die sacharbeiterin sich darauf stützt, dass ein direktes verwandschaftsverhältnis zwischen deiner oma und dir besteht. es soll wohl geprüft werden, ob deine oma für dich "in die pflicht genommen werden kann". es wäre ratsam, wenn du dir einen rechsbeistand nimmst. aufgrund deiner finanziellen situation, kostet dich das nichs.

Ein formloses Schreiben, in dem du bestätigst, daß du Miete an deine Großmutter zahlst und daß sie dir keine finanzielle Unterstützung zukommen läßt. Gut wäre es, wenn sie dies auch Unterschreiben oder gar selbst verfassen würde.

Übrigens eine Frechheit, diese Gängelung. Vielleicht lohnt sich eine anwaltliche Beratung?