Sachbearbeiterin lässt keine Ruhe und kommt schon wieder mit ihrer Unterhaltsvermutung
Heute habe ich mal wieder ein Schreiben von meiner Sachbearbeiterin bekommen. Darin steht:
[...] bei einem Hausbesuch wurde festgestellt, dass Sie im Haus Ihrer Großmutter keine abgetrennte Wohnung bewohnen. Bei einem Mietverhältnis zwischen Verwandten ist einen Unterhaltsvermutung [...] zu prüfen. [...]
[...] Um über Ihren Folgeantrag [...] entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Bitte füllen Sie den beigefügten Vordruck gewissenhaft aus und legen Sie diesen vor Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensnachweise Ihrer Großmutter vorlegen müssen [...]
Der Vordruck ist ein "Zusatzbogen zur Feststellung von Haushaltsgemeinschaften mit Verwandten (außer Kindern und Eltern) und Leistungszahlungen $9 Abs. 5 SGB II" Da steht auch fett geschrieben "Angehörige mit eigenem Bad und eigener Küche bilden keine Haushaltsgemeinschaft mit der Bedarfsgemeinschaft"
Tja, was soll ich jetzt machen? Die Dame hat bereits ein formelles Schreiben von mir bekommen, das Sie das Vermögen meiner Großmutter nix andinge, da wir eine Wohngemeinschaft sind. Soll ich ihr denselben Schrieb nochmal zuschicken? Würde das was bringen? Oder habt ihr noch andere Tipps? Meine Oma ist gerade schon wieder am durchticken. ^^' Schließlich zahle ich ihr Miete (von meiner Rente, werde bezüglich der Miete nicht vom Amt unterstützt) und sie unterstützt mich finanziell in keinster Weise.
7 Antworten
Beziehst du tatsächlich keinen Unterhalt, kannst du den Fragebogen nach bestem Wissen ausfüllen und sämtliche Fragen, die das Vermögen und Einkommen deiner Großmutter betreffen, auslassen.
Du kannst das JC darauf hinweisen, dass sie sich bitte in diesen Punkten an deine Großmuter wenden würden, natürlich unter Benennung der gesetzlichen Grundlagen für die Auskunftspflicht.
Zugleich solltest du explizit auf die fachlichen HInweise des JC zu § 9 Abs. 5 SGB II hinweisen, insbesondere Randziffer 9.35 Absatz 3.; dann hau ihr die Ausfüllhinweise und eine Fachaufsichtsbeschwerde um die Ohren, da ihr sämtliche leistungsrelevanten Informationen schon vorliegen (hoffe ich ^^).
Du bist auch nicht verpflichtet, ihre Einkommensnachweise vorzulegen, weil du darauf gar keinen Zugriff hast, denn es sind die deiner Oma. Und wenn die das nicht will (und das sollte sie natürlich auch nicht!), dann kannst du dafür nicht belangt werden. Mit anderen Worten: Diese Drohung ist völlig ohne Rechtsgrundlage.
Guck mal hier mit rein:
Weise seine Sachbearbeiterin mal freundlichst auf das BSG-Urteil vom 03.03.2009 hin (Aktenzeichen: B4 AS 37/08 R). Darin ist geschrieben, daß ein Mietvertrag/Untermietvertrag zwischen Verwandten grundsätzlich gültig ist, sofern die tatsächliche Absicht besteht, ein Mietverhältnis inkl. aller daraus regultierenden Verpflichtungen (d.h. eine tatsächliche Mietzahlung) zu erfüllen. Sprich: Wenn ein Untermietvertrag existiert und tatsächlich Miete fließt, spielt das Verwandtschaftsverhältnis keine Rolle mehr und das Jobcenter muss die Miete übernehmen.
Desweiteren solltest du die Dame auf das Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg, Az: L 8 AS 3441/05 ER-B, B.v. 5. Dezember 2005 aufmerksam machen,welches wie folgt urteilte: "Das Bestehen eines (wirksamen) Mietvertrages zwischen zwei Personen schließt jedoch die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft aus, weil ein „Wirtschaften aus einem Topf“, wie dies für eine Haushaltgemeinschaft kennzeichnend ist, nicht angenommen werden kann, wenn einer dem anderen Mietzins zahlen muss."
in der tat, die vermögensverhältnisse deiner oma gehen die sacharbeiterin (prinzipiell) nichts an. wahrscheinlich besteht das problem, weil die sacharbeiterin sich darauf stützt, dass ein direktes verwandschaftsverhältnis zwischen deiner oma und dir besteht. es soll wohl geprüft werden, ob deine oma für dich "in die pflicht genommen werden kann". es wäre ratsam, wenn du dir einen rechsbeistand nimmst. aufgrund deiner finanziellen situation, kostet dich das nichs.
Ein formloses Schreiben, in dem du bestätigst, daß du Miete an deine Großmutter zahlst und daß sie dir keine finanzielle Unterstützung zukommen läßt. Gut wäre es, wenn sie dies auch Unterschreiben oder gar selbst verfassen würde.
Übrigens eine Frechheit, diese Gängelung. Vielleicht lohnt sich eine anwaltliche Beratung?