Wohin lasse ich ein Vorläufiges Zahlungsverbot zustellen?
Also, mal angenommen der Schuldner wohnt in Hamburg. Ich habe drei Drittschuldner (Banken), eine sitzt in Berlin, eine in München und eine in Stuttgart. Die Zustellung erfolgt ja an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Aber welcher ist zuständig? Der wo der Schuldner wohnt, also in dem Falle Hamburg?
7 Antworten
Ja, Du musst das vorl. ZV an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht des Wohnsitzes des Schuldners schicken. Die leiten das dann entsprechend weiter.
Dem vorläufigen Zahlungsverbot bitte NIEMALS den Titel beifügen. Den Titel benötigt man dringend für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der in der Regel nach dem vorl. ZV beantragt werden sollte, da das vorl ZV vier Wochen ab Zustellung seine Wirkung verliert. Es sollte auf jeden Fall sofort noch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss folgen, damit die Pfändung bestehen bleibt.
Das vorl. Zahlungsverbot wird grundsätzlich an die für den Schuldner zuständige Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge des Amtsgerichts gesandt. Auch ginge ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an das Vollstreckungsgericht des Schuldners. Der zuständige Gerichtsvollzieher nimmt automatisch die Verteilung vor und schickt Ausfertigungen an die zuständigen Gerichtsvollzieher der anderen Orte (Drittschuldner). So und nicht anders geht das! Alle obigen Antworten sind nicht ganz richtig...
Zustellung: An Drittschuldner und Schuldner. Zuständig: Die für den Sitz jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher (am schnellsten: Bei zuständigem Amtsgericht nachfragen, wer zuständig ist und direkt an Gerichtsvollzieher schicken; evt. vorher ankündigen; später nachfragen, wann zugestellt wg. s. Antworten oben). Möglich: Kopie des Titels beifügen. Wichtig: Ausreichend Abschriften beifügen. Wg. Frist Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses innerhalb 4 Wochen ab Zustellung d. vorl. Zahl.verb: Evt. mehrere Zahl.verb. hintereinanderschalten. Möglich: Drittschuldner vorab telefonisch und per Fax informieren. Hinweis: Jede Zustellung kostet.
...für jeden Drittschuldner bedarf es eines eigenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Dafür ist das Vollstreckungsgericht (das amtsgericht, das für den Wohnsitz des Schuldeners zuständig ist) zuständig. Während die "PÜs" in Arbeit sind, kann ich ebenfalls diesen Drittschuldnern auch je ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen...
An den Drittschuldner! Das ist der, von dem Du erfahren hast, dass der Deinem Schuldner noch etwas zu zahlen hat. Den verdonnerst du damit zur Zahlung mit befreiender Wirkung ausschließlich an Dich!
ich habe aber drei verschiedene Drittschuldner
Das habe ich gelesen! Für jeden Drittschuldner ist, wie schon geschrieben, das für diesen zuständige Antsgericht einzuschalten. Hast du nicht genügend Titel, dann lange zunächst da zu, wo nach deiner Meinung am ehesten was zu holen ist! Anschließend grast Du die anderen Stellen ab.
Zusändig für die Zustellung ist das für den Bezirk des Drittschuldners zuständige Amtsgericht.