Zwangsvollstreckung gegen eine eingetragene e.K.
Hallo. Ich habe eine Forderung gegen eine Privatperson und hatte bereits gegen diese fruchtlos gepfändet. Nun fand ich heraus, dass diese Person eine Firma betreibt, die mit e.K. also 'eingetragener Kaufmann' im Handelsregister eingetragen ist. Kann ich gegen diese Firma, die gute Umsätze erwirtschaftet, ebenfalls vollstrecken und das Konto pfänden oder ist das eine eigene juristische Person, wo der Titel nicht greift ? Vielen Dank.
4 Antworten
e.K. bedeutet, dass es sich um ein Einzelkaufmannsunternehmen handelt. Das ist keine juristische Person, vielmehr gehört das Unternehmen einer natürlichen Person als Alleininhaber, so dass es keine rechtliche Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen gibt. Die Firma ist hier lediglich der Name, unter dem die natürliche Person ihre Handelsgeschäfte betreibt. Ein Vollstreckungstitel, der die natürliche Person als Schuldner/Beklagten bezeichnet, kann auch zur Vollstreckung in das Geschäftsvermögen benutzt werden.
Gewinne und Umsätze sind gravierende Unterschiede. Wenn ich gute Umsätze erwirtschafte, muß nicht heißen, daß ich auch Gewinne habe. Aber zunächst einmal mußt Du rausfinden, ob die Person auch für die Fa. haftet. Es kann auch eine "Scheinperson" sein, daß in Wirklichkeit eine ganz andere Person die Fa. führt. Also erst hier genau recherchieren und dann handeln.
ein e.K. haftet meines Wissens mit seinem Privatvermögen. Anders herum ist das was anderes. Du kannst keine Firma verklagen. Aber du kannst Deinem Rechtsanwalt sagen, dass die Person hier Gewinne erzielt, die sich auch privat niederschlagen dürften - will heißen, die Person hat sicher ein zweites Konto, auf das die Einnahmen fliessen - eventuell kannst du ja dieses Konto pfänden lassen
Von "Gewinne erzielen" hat @uralshina nichts geschrieben. Die Rede war davon, dass die Firma "gute Umsätze erwirtschaftet".
In seinem Vermögensverzeichnis (Versicherung an Eides statt) muss die verpflichtete Partei sein Einkommen darlegen und seine Konten (http://www.f-sb.de/service_ratgeber/tabellen/formulare/ev.pdf) ebenso.