Schuldner verzogen, wo neue Adresse herausfinden?
Muss sich ein Schuldner (wenn er nicht gefunden werden möchte) nach einem Wohnungswechsel dennoch beim Einwohnermeldeamt des neuen Ortes anmelden? Was passiert, wenn er es nicht tut? Was hat das für Konsequenzen? Ich laufe meinem Geld hinterher. Eine kleine vierstellige Summe. Mit Vertrag. Alles hieb- und stichfest. Jedesmal, wenn ich ihm auf die Pelle rücke, zieht er um. Beim ersten Mal konnte ich ihn noch ausfindig machen. Jetzt aber sieht es so aus, als habe er sich am neuen Ort (wo immer das ist), nicht angemeldet. Das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnortes ist jedenfalls noch nicht benachrichtigt worden, dass er sich woanders angemeldet hätte. Das aber passiert automatisch, sobald er sich irgendwo neu anmeldet. Ich brauche seine Adresse, weil ich beim Amtsgericht eine Klage ohne Anwalt gemacht habe. Damit möchte ich einen sogenannten "Titel" erwirken. Verbunden mit Gerichtsvollzieher. Da er umgezogen ist, war das erste Schreiben des Amtsgerichtes nicht zustellbarDas Amtsgericht verlangt von mir, dass ich die neue Adresse des Schuldners herausfinde. Gnädigerweise sogar in 2 Wochen. Die Polizei kann mir auch nicht helfen. Die sind nur für strafrechtliche Dinge zuständig. Hat jemand eine praktikable Idee, wie oder wo ich die neue Adresse des Schuldners heraufinden kann?
6 Antworten
Solche Leute beziehen doch typischerweise oft Sozialleistungen - ALGII etc. Also: die ARGE informieren, dass das Putzi momentan ohne bekannten Verbleib fort ist. Spätestens dann, wenn das ALGII nicht mehr aufs Konto kommt (und das passiert dem Putzi sofort, die ARGE kennt da kein Pardon, und das gibt u.U. auch Sperre etc.), dann kommt Putzi aus dem Loch gekrochen und meldet sich an. Dann hast Du ihn wieder.
Nimm die ARGE beim alten Wohnort. Ansonsten sind die aber m.W. bundesweit vernetzt (gerade wegen der früheren Betrügereien mit Doppelanmeldungen etc., das gibt es heute nicht mehr).
Muss sich ein Schuldner (wenn er nicht gefunden werden möchte) nach einem Wohnungswechsel dennoch beim Einwohnermeldeamt des neuen Ortes anmelden?
Ja, das muss er.
Was passiert, wenn er es nicht tut?
Dann ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Was hat das für Konsequenzen?
Er muss ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße zahlen.
Ich brauche seine Adresse, weil ich beim Amtsgericht eine Klage ohne Anwalt gemacht habe.
Dafür würde es genügen, nachzuweisen, dass der Aufenthaltsort unbekannt ist. Du müsstest beantragen, die Klageschrift öffentlich zuzustellen.
Verbunden mit Gerichtsvollzieher
Nein, da ist nix verbunden.
Die Polizei kann mir auch nicht helfen. Die sind nur für strafrechtliche Dinge zuständig.
Stimmt.
Hat jemand eine praktikable Idee, wie oder wo ich die neue Adresse des Schuldners heraufinden kann?
Anzeige bei der Ordnungsbehörde des alten Wohnortes wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz und beim Amtsgericht beantragst du die öffentliche Zustellung der Klage und weißt nach, dass er sich nicht umgemeldet hat.
Hallo Jurafragen, was -bitte- ist eine öffentliche Zustellung der Klage??? Neue Adresse unbekannt, wie ich ja schon sagte. War vor einer Stunde beim Amtsgericht meines Ortes. Wenn es diese Möglichkeit einer öffentlichen Zustellung gibt. Dann hätte die Frau mich doch drauf hinweisen können. Oder ist denen alles egal?
Hallo Jurafragen, was -bitte- ist eine öffentliche Zustellung der Klage???
Das ist eine Zustellung durch öffentlichen Aushang, geregelt ist sie in § 185 ZPO
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__185.html
War vor einer Stunde beim Amtsgericht meines Ortes. Wenn es diese Möglichkeit einer öffentlichen Zustellung gibt. Dann hätte die Frau mich doch drauf hinweisen können. Oder ist denen alles egal?
Das Amtsgericht führt keine Rechtsberatung durch. Wenn du Hilfe oder Tipps brauchst, dann sind dafür Rechtsanwälte zuständig.
Wenn er nicht gefunden werden will, dann hast du Pech. Eigentlich besteht schon eine Meldepflicht, wenn man umgezogen ist, sollte man sich spätestens nach 14 Tagen am neuen Wohnort anmelden. Allerdings kann man beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre beantragen, mit besonderer Begründung auch eine, wo nur Behörden eine Auskunft bekommen. Alles andere muss vom Antragsteller genehmigt werden.
Hat der Schuldner ein Auto? Wenn Du die Nummer des Autos wüstest könnte Dir entweder die Polizei, oder das Straßenverkehrsamt helfen. Genau weiß ich das nicht.
Genau weiß ich das nicht.
Stimmt leider.
warum erwirkst du keinen mahnbescheid?
Wo soll er den denn hinschicken, wenn keine Anschrift bekannt ist?
Beim ersten Mal konnte ich ihn noch ausfindig machen.
Hallo Goofy62, Bei welcher ARGE genau soll ich den Mann denn melden? Seinen jeuen Wohnort kenne ich ja nicht. Hat die ARGE vielleicht eine übergeordnete Zentrale. Wo alle Hartz-4-Empfänger gelistet sind?