Darf der Gerichtsvollzieher das Kinderzimmer pfänden?
Ich bin 14 Jahre alt besitze ein imac, playstation 4, samsung Galaxy S4 und noch paar andere wertvolle sachen meine frage ist kann der Gv diese sachen pfänden was mir gehört?
13 Antworten
Auf jeden Fall darft er das.
Der Schuldner hat sämmtliche Räume und Besitztümer zu melden. Dazu gehört auch das Kinderzimmer und was drin ist.
Vorweg ist es ja nicht so, dass der Gerichtsvollzieher kommt und einem die ganze Bude leer pfändet. Er soll immer erstmal versuchen, eine gütliche Einigung zu finden. Zum Beispiel eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sollte das scheitern, muss der Gerichtsvollzieher halt gucken, ob er irgendetwas pfändbares findet . Es kommt dann ganz darauf an, wie hoch die Schulden sind. Bei 3.000 € Schulden wird er wahrscheinlich nichts pfänden, was nur 100 € im Verkauf bringen würde hinterher, das steht dann nicht im Verhältnis. Das S4 würde dann also schon mal wegfallen und beim imac und der PS4 kommt es drauf an, ob deine Eltern die gekauft haben oder ob du das zB von deiner Oma geschenkt bekommen hast (wer also der Eigentümer ist). Meist lassen die GVZ aber sowieso die Finger davon, weil die Sachen am Ende einfach zu wenig bringen. Wie gesagt, es kommt auch mit auf die Höhe der Schulden an. Aber ich sag mal so, wenn deine Eltern dir die ganzen oben genannten Sachen gekauft haben, wird es wohl auch machbar sein, jeden Monat einen gewissen Betrag abzuzahlen, um eine Pfändung zu verhindern.
Falls nichts pfändbares vorhanden sein sollte oder auch keine gütliche Einigung möglich war, könnte es am Ende noch sein, dass deine Eltern die Vermögensauskunft abgeben müssen.
In so einer Gehirnwäsche-Sendung von RTL habe ich das mal gesehen, dass die das dürfen. Inwiefern das jetzt der Realität entspricht vermag ich nicht zu sagen...
Der GV darf nur das pfänden was deiner Mutter gehört. Andere Sachen wie z.B. deine Sachen darf er nicht und wird er auch nicht pfänden. Auch darf er Sachen deiner Mutter nicht pfänden, die sie zum täglichen Leben gebraucht.
Genau.
sonst könnte die Mutter (?), ihren Flachbildschirm, den Porsche und den Nerz ins Kinderzimmer legen und behaupten, da Zeugs wäre ihrem Kind!
Und PlayStation und Smartphone gehören NICHT zum täglichen Leben! Da reicht ein einfaches Handy
Was ist pfändbar und was nicht? - ZPO 811 -
(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen: 1. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf;...
(Quelle: http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsvollzieherseite.html )
Habe große Zweifel dass das Kindlein beweisen kann, mittels Rechnungen z.B. oder Schenkungsdokumente (wer denkt schon daran?), dass dieser hochwertige Gegenstände ihr gehören...