Zwangsvollstreckung, darf ein Pc der für ein angemeldetes kleingewerbe genutzt wird gepfändet werden?
Hallo,
Wenn ich ein Kleingewerbe angemeldet (im Bereich Streaming dienste im Internet) habe darf dann der Pc und das zugehörige zubehör wie: Headset, Mikrofon, Webcam. etc. gepfändet werden?
4 Antworten
Wenn Du nachweisen kannst, daß das Zeug für die Ausübung des Gewerbes benötigt wird und daß das Gewerbe existenznotwenig ist, dann grundsätzlich Nein.
Andernfalls u.U. Ja bzw. liegt es im Ermessen des Vollstreckungsbeamten.
Kommt darauf an. In der Regel wäre hier bei einer Versteigerung der Gegenstände nicht viel zu holen, daher ist das meist uninteressant für den Gerichtsvollzieher. Wenn es sich aber um zB den neuesten Apple Mac handeln würde, der ordentlich Geld bringt, dann kann dieser gepfändet werden.
eher nicht. Alles was für die berufliche Arbeit nötig ist, ist a priori nicht pfändbar!
Wenn der PC dem Schuldner gehört dann schon würde ich mal meinen.
ja, würde greifen. Und so lange das nciht ein high end zocker PC ist pfändet den eh keiner, zu aufwändig.
Ich würde es zumindest einmal so argumentieren dem Gerichtsvollzieher gegenüber. Was dann passiert, weiss ich leider nicht.
Danke :)
Bitte. Viel Glück:)
1) Nicht der Pfändung unterliegen
für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit in Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung;
Also würde das nicht greifen?