Zwangsvollstreckung, darf ein Pc der für ein angemeldetes kleingewerbe genutzt wird gepfändet werden?

4 Antworten

Wenn Du nachweisen kannst, daß das Zeug für die Ausübung des Gewerbes benötigt wird und daß das Gewerbe existenznotwenig ist, dann grundsätzlich Nein.

Andernfalls u.U. Ja bzw. liegt es im Ermessen des Vollstreckungsbeamten.

Kommt darauf an. In der Regel wäre hier bei einer Versteigerung der Gegenstände nicht viel zu holen, daher ist das meist uninteressant für den Gerichtsvollzieher. Wenn es sich aber um zB den neuesten Apple Mac handeln würde, der ordentlich Geld bringt, dann kann dieser gepfändet werden.

eher nicht. Alles was für die berufliche Arbeit nötig ist, ist a priori nicht pfändbar!

Wenn der PC dem Schuldner gehört dann schon würde ich mal meinen.

danielhaber 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 21:02

1) Nicht der Pfändung unterliegen

für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit in Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung;
Also würde das nicht greifen?

geheim007b  08.04.2022, 21:04
@danielhaber

ja, würde greifen. Und so lange das nciht ein high end zocker PC ist pfändet den eh keiner, zu aufwändig.

whabifan  08.04.2022, 21:05
@danielhaber

Ich würde es zumindest einmal so argumentieren dem Gerichtsvollzieher gegenüber. Was dann passiert, weiss ich leider nicht.

danielhaber 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 21:06
@geheim007b

Danke :)