Darf der Gerichtsvollzieher Gegenstände pfänden,die nicht dem Schuldner gehören?
Hallo ihr,
ne Freundin von mir hat zur Zeit ein riesen Problem und ich würde ihr auch echt gerne helfen,weiß allerdings net,wie..also es ist so : Ihre Eltern ( sie ist 20 und wohnt noch zu Hause ) haben heute Post von einem Gerichtsvollzieher bekommen,bezüglich einer Zwangsvollstreckung...da ihre Eltern Schulden haben ( um was es sich genau handelt,weiß sie nicht ) sie vermutet nun,dass der Gerichtsvollzieher kommt,um Wertgegenstände zu pfänden...und hat Angst,dass auch Dinge,die ihr gehören,gepfändet werden können und hat mich deshalb gebeten,einige Sachen,wie z.B. ihren Laptop und TV zu nehmen...und ich weiß nicht,ob ich das echt machen soll.. :/
21 Antworten
auf jeden fall alles wertvolle (vor allem fremdes) wegschaffen.der gerichtsvollzieher darf das rechtlich auch.also z.B. wenn ein kostbarer fernseher von einem freund bei ihr in der wohnung steht,darf er den mitnehmen.wäre dann schlecht für den freund.habe ich letztens auf kabel1 bei ordnungshüter gesehen.da hat ein gerichtsvollzieher den fernseh eines freundes der angeklagten mitgenommen.
es kann sein,da ihre eltern verschuldet sind,das die rechtslage anders ist.aber wenn sie schon post vom gv bekommen hat glaube ich das kinder auch für ihre eltern haften.
Hallo, der Gerichtsvollzieher darf alle Gegenstände pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Wenn die Freundin also noch bei den Eltern wohnt, befinden sich die Sachen der Freundin im Gewahrsam der Eltern. Sollte eine Pfändung der Sachen von der Freundin tatsächlich gepfändet werden, hat diese die Möglichkeit, beim Gericht Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung zu erheben. Wenn die Freundin nachweisen kann, dass sie die Sachen gekauft hat, wird das Gericht zu einhundert Prozent die Pfändung aufheben. Soweit wird es aber nach meinen Erfahrungen nicht kommen, wenn bei der Vorsprache des Gerichtsvollziehers diesem eine Kaufrechnung vorgelegt wird, woraus hervor geht, dass die Sachen von der Freundin gekauft wurden. Wie gesagt, das liegt an dem Ermessen des Gerichtsvollziehers. Er darf, muss aber nicht pfänden. Wenn die Freundin ihre Sachen vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers bei den Eltern aus ihrem Zimmer entfernt, ist das nicht strafbar, den der Gerichtsvollzieher hat sich ja nicht bei ihr angekündigt. Freundliche Grüße Günter Landkammer Obergerichtsvollzieher i.R.
Wenn sie nicht durch auf sie ausgestellte Rechnungen belegen kann, dass die Sachen ihr gehören (ich nehme an eher nicht, weil Geschenke oder so), dann wäre das der beste Weg.
Ja, das kann er. Schließlich ist für den GV nicht ersichtlich, wem was gehört. Die Person, der der Gegenstand gehört, muss sie dann per Drittschuldnerklage wieder „rausklagen“ aus den gepfändeten Gegenständen. Allerdings ist heute nicht mehr einfach so alles pfändbar, um welche Gegenstände handelt es sich denn? Nächste Möglichkeit, Deine Freundin holt ihre Sachen vor der Pfändung aus der Wohnung, dann hat sich das Problem erledigt.
Drittwiderspruchsklage, sorry
..ja also sie hat sie geschenkt bekommen,also den Laptop zumindest...den hat sie mal zu ihrem Geburtstag bekommen...also so gesehen ist es ja ihrer,aber wie soll sie das beweisen !?
Und die können doch net einfach Sachen aus ihrem Zimmer nehmen und pfänden oder ????
Also ich glaube ich nehme die Sachen lieber..sind die dann "sicher" ???