Brief per Gerichtsvollzieher zustellen - Kosten?

11 Antworten

Nein... nicht per Gerichtsvollzieher... aber direkt über das Gericht.

Erkundige dich mal entweder direkt dort oder bei einem Rechtsanwalt.

Wenn du als Privater eine derartige Aufforderung zustellen laesst, dann muss der Adressat deiner Forderung weder nachkommen, noch irgendwie sonst darauf reagieren... ganz abgesehen davon, dass er die Annahme des Schreibens schlicht und eifach verweigern kann.

777Bjoern777  18.02.2020, 10:28
Nein... nicht per Gerichtsvollzieher... aber direkt über das Gericht.

Und wer außer einem Gerichtsvollzieher soll die Zustellung übernehmen?

Entdeckung  18.02.2020, 16:47
@777Bjoern777

Wenn das Gericht wichtige Benachrichtigungen aussenden, dann funktioniert das wie bei ganz "normalen" Briefen auch

durch befugte Briefzusteller wie beispielsweise mit der Post.

Allerdings werden solche Schreiben entweder als Rsa ODER Rsb Schreiben zugestellt und diese wiederum werden ohne persönliche Unterschrift (Ausweispflicht!) nicht ausgehändigt.

itasca  20.02.2020, 14:58
@Entdeckung
Allerdings werden solche Schreiben entweder als Rsa ODER Rsb Schreiben zugestellt und diese wiederum werden ohne persönliche Unterschrift (Ausweispflicht!) nicht ausgehändigt.

Schreck laß' nach. Da stimmt ja gar nichts. Erstens werden Schreiben, welche außergerichtlich auf Betreiben der Parteien zugestellt werden (und genau darum geht es im vorliegenden Fall) schon gar nicht vom Gericht zugestellt. Und zweitens werden Schreiben, welche von einem Gericht (in der Regel solche von amts wegen) nicht als "Rsa/Rsb" (was immer das sein soll) verschickt, sondern (wenn die Zustellung per Gesetz nachweisbar sein muß) als Postzustellung zugestellt. Dabei muß auch kein Empfänger unterschreiben, sondern der Zusteller unterzeichnet mit Ort, Datum und Uhrzeit die Postzustellungsurkunde. Diese verbleibt als Original in den Akten und wird als Abschrift dem Auftraggeber überlassen. Als Zusteller kommt dabei sowohl die Post als auch der Gerichtsvollzieher wie auch ein Justizwachtmeister etc. in Frage.

itasca  18.02.2020, 10:44
dass er die Annahme des Schreibens schlicht und eifach verweigern kann.

Dann macht der GV eine sogenannte Ersatzzustellung. Um die Zustellung kommt der Adressat/Empfänger definitiv nicht herum.

am sichersten ist in diesem Fall persönliches Einschreiben mit Rückschein. Das heißt, dass nur der Empfänger den Brief entgegen nehmen kann und er auch auf dafür unterschreiben muss. Diese Karte mit Unterschrift bekommst Du dann zurück.

Einen anderen Weg gibt es nicht.

DerCaveman  18.02.2020, 10:24
am sichersten ist in diesem Fall persönliches Einschreiben mit Rückschein.

Keineswegs. Im vorliegenden Fall duerfte das sogar die unsicherste Art der Zustellung sein. Trifft der Postbote den Empfaenger nicht an und holt dieser das Einschreiben dann auch nicht auf der Post ab, erfolgt auch keine Zustellung.

verreisterNutzer  18.02.2020, 10:43
am sichersten ist in diesem Fall persönliches Einschreiben mit Rückschein

Nein ! ! ! ...ist es eben nicht ! ! !

Diese Karte mit Unterschrift bekommst Du dann zurück.

Wenn Du Glück hast und der Empfänger die Sendung annimmt ! ! !

Mal zum Verständniss, wie man welches Einschreiben einsetzt:

  1. Einschreiben Rückschein, wird dann beauftragt, wenn zur eigenen Entlastung sichergestellt werden muss, dass einem Empfänger eine Sendung gegen Quittung ausgehändigt wird. Zb. bei der Zustellung von Urkunden, Wertpapieren oder Waren. Empfänger kann die Annahme verweigern und erfolglose Zustellung führt zur Einlagerung in der Abholstation. Holt der Empfänger die Sendung nicht ab, erfolgt nach 14 Tagesfrist die Rücksendung an den Absender.... Ausser Spesen nix gewesen !
  2. Einschreiben eigenhändig, wie beim Einschreiben Rückschein, jedoch für Dokumente usw. die nicht in falsche Hände geraten sollen
  3. Einwurf Einschreiben, wenn sichergestellt sein muss, dass eine Sendung auch gegen den Willen des Empfängers zugestellt wird und in dessen Machtbereich gelangt. Die Zustellbestätigung erfolgt gerichtsbelastbar mit Datum und Uhrzeit, durch den Zusteller. Zb. bei Fristsachen, einseitigen Willenserklärungen wie Kündigungen, Inkenntnissetzungen. usw.
kevin1905  18.02.2020, 10:29
am sichersten ist in diesem Fall persönliches Einschreiben mit Rückschein.

Nö das ist Mumpitz. Ich nehme z.B. grundsätzlich keine Übergabe Einschreiben entgegen und auf der Post abholen sehe ich auch nicht ein. Eine Pflicht diesen entgegen zu nehmen besteht überhaupt nicht.

Der Weg über die förmliche Zustellung durch den zuständigen GV ist wesentlich besser, weil der auch eine Kopie des Inhalts an sich nimmt, heißt man hat nicht nur den Beweis der Zustellung eines Schriftstücks sondern auch was genau drin stand.

catweazle01  18.02.2020, 10:30
@kevin1905

das Problem bei der Sache ist, dass man einen Gerichtsvollzieher nicht für so etwas buchen kann.

kevin1905  18.02.2020, 10:32
@catweazle01

Warum sollte man das nicht können? Die rechtssichere Zustellung ist nur über diesen Weg möglich.

catweazle01  18.02.2020, 10:35
@kevin1905

Sieh Dir einfach mal die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers an. Der vollstreckt einen Titel, den vorher ein Gericht erlassen hat.

Der private Wunsch nach einem DNA Test gehört nicht dazu, es sei denn man hat vorher den Menschen verklagt, diesem Test zuzustimmen und dies gerichtlich erwirkt. Dann - und nur dann - würde das ein Gerichtsvollzieher machen.

Wenn in meinem Postkasten ein Brief von Privat wäre, der von mir einen DNA-Test verlangt, würde ich erst mal herzhaft lachen und ihn dann wegwerfen.

Kurz: Egal, wie du es zustellst oder zustellen lässt, es ist bedeutungslos.

kevin1905  18.02.2020, 10:30

Wenn es vom GV zugestellt wird heißt das, du hast diesen Brief erhalten und dir ist der Inhalt bekannt.

StkKlaus  18.02.2020, 10:34
@kevin1905

Ich würde immer noch lachen. Der einzige, der einen DNA-Test anordnen könnte, ist ein Richter. Als Privatperson kannst du einen Test "fordern", und ich kann das ohne Konsequenzen ignorieren.

Vorweg einige Grundinformationen: Die Zustellung eines Schriftstückes über den Gerichtsvollzieher ist die sicherste Methode, wenn es darum geht, eine Zustellung nachweisen zu können. Wichtig ist, daß das zuzustellende Schriftstück unverschlossen dem Gerichtsvollzieher übergeben wird, da dieser vom Inhalt Kenntnis nehmen muß. Die Zuleitung des Schriftstückes erfolgt über das Vollstreckungsgericht desjenigen Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Empfänger seinen Wohnsitz hat. Nach Erledigung des Auftrages erhältst Du vom Gerichtsvollzieher eine Abschrift der Zustellungsurkunde zugesandt.

Die Kosten für eine solche Zustellung sind moderat und richten sich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG). Ich habe jetzt nicht mehr die genauen Positionen im Kopf, aber die persönliche Zustellung durch einen GV kostet 10,00 Euro + Wegegeld (je nach Zone) zwischen 3,25 Euro und 13,00 Euro + Auslagenpauschale von mindestens 3,00 Euro, höchstens 10,00 Euro.

Ich glaube, das wars. Ich denke, ich habe keine Position vergessen.