Schuldner ist bei Gemeinde gemeldet wohnt nicht dort wie ist das vorgehen vom Gerichtsvollzieher?
Ein Freund hat anscheinend schulden daher war ein Gerich. vollzieher bei seinen Eltern da er trotz Abmeldung bei der Gemeinde vor 10 Jahren dort noch gemeldet ist und fragte nach ihm. Da sie keine Adresse hatten und er dort nicht mehr wohnt ging er wieder. Es stellen sich nun folgende Fragen 1. Wie ist das weitere vorgehen des Gerichtsvollziehers ? 2. Wo mit muss er nun rechnen 3. Wie verhält er sich jetzt am besten es liegen weder Adresse noch Name des GV vor oder kann er einfach abwarten , schulden werden eh durch schuldnerberatung betreut MFG
10 Antworten
Beim zuständigen Amtsgericht wird er rausfinden um was es geht und wer der GV is. Einfach mal an das AG für die alte Meldeadresse wenden.
Der Freund redet also mit seinen Eltern, sonst wüßte es ja nicht, daß der Gerichtsvollzieher dort war. Aber er verrät den Eltern nicht, wo er wohnt? Was sind das denn für Zustände? Irgendwann wird der Gerichtsvollzieher den Wohnort Deines Freundes ermittelt haben und kommt ihn dann persönlich besuchen. Und die kompletten Kosten für die Ermittlung des Wohnortes werden Deinem Freund noch oben auf seine Schulden aufgeschlagen. Das sind nämlich Bestandteile der Vollstreckungskosten und die trägt ebenfalls der Schuldner.
Niemand ist verpflichtet, Auskunft über den Wohnort eines anderen zu erteilen. Auch die Eltern nicht. Wenn jemand was will und der Schuldner korrekt gemeldet ist, kann man sich an das Einwohnermeldeamt wenden. Dazu ist es da.
Irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor seiner Tür und dann wird es richtig teuer. Er sollte lieber seine Schulden zahlen. Wenn er das nicht sofort kann, dann soll er versuchen eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger zu vereinbaren.
Da fällt keine durch das Netz.
Es könnte eine Adressermittlung des Schuldners veranlasst werden, die wiederum mit Kosten für ihn verbunden ist.
Eine Schuldnerberatung "betreut" keine Schulden. Es berät den Schuldner und kann in seinem Auftrag (Vollmacht) mit den Gläubigern verhandeln bzw. die Insolvenz beantragen...
Wenn der Gläubiger, der die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher veranlasst hat, davon keine Kenntnis hat, wird er sich weiterhin an den Schuldner wenden.
Ist bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet/beantragt worden, und dieser Gläubiger noch nicht involviert, so werden diese Schulden bei der Insolvenz nicht berücksichtigt, sie müssten also "extra" abgezahlt werden....
Ergänzend zu turalo und arminschmitz muss man hier noch problematisieren, dass er offensichtlich die Schulden, die er auf der Adresse seiner Eltern gemacht hat, nicht in die Gesamtabwicklung bei der Schuldenberatung eingebracht hat... Das wiederum könnte die wohl angestrebte Privatinsolvenz pulverisieren...
Die Adressdaten des GV hat dieser natürlich bei den Eltern hinterlassen. Ansonsten kann er aber auch im Handumdrehen über die Gemeinde zu dem Kontakt herstellen.
Privatinsolvenz ist nicht angestrebt, das würde seine Zukunft vernichten. Schulden wurden auch nicht bei den Eltern gemacht da war er seit über 11 Jahren nicht mehr. Schulden sollen per Ratenzahlung über AWO reguliert werden .
Auch, wenn er nachweisen kann, es vergessen zu haben? Wobei der Nachweis sehr schwer is.
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht! Und wenn jetzt du sogar schon von dem GV-Auftritt bei seinen Eltern erfahren hast... :-)
Er soll lieber ein Ende mit Schrecken machen, als den Privatinsolvenz-Deal dadurch gefährden, dass er diese weiteren Schulden nicht miteinbezieht. Nach 7 Jahren ist dann der Drops gelutscht. Ah, du bist gar nicht der Fragesteller! :-)
Selbstverständlich, nur muss er dank des jobcenters umziehen es bringt also nichts Adressen zu nennen die dann schon wieder veraltet sein können