Kann man eine Erzwingung einer Vermögensauskunft aus dem Weg gehen?

6 Antworten

sehe ich das richtig, die briefe vom gerichtsvollzieher gingen an die falsche adresse?  wie bitte hat der schuldner dann davon erfahren?

man kann sowohl der vermögensauskunft als auch der haft entgehen indem man seine schulden zahlt.

Weissmanu 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 21:55

Erfahren hat der Schuldner dies über einen Verwandten, Aderfür den Schuldner die Post empfängt. Das war eine Sicherheitsmaßnahme, weil Racheakte vom Gläubiger möglich sein könnten-reine Schutzmaßnahme! Der erste Brief war äußerlich nicht erkennbar, dass es sich um Post von einem Gerichtsvollzieher handelt. Daher die Verzögerung und Nichtwahrnehmung des Termins beim Gerichtsvollzieher.

Und Schuld hin oder her. Der Schuldner musste eine Sicherungsleistung bei einem Gericht hinterlegen. Diese bekommt er erst wieder zurück, indem er dem Gericht den entwerteten Titel vorlegt. Der Gläubiger gibt den entwerteten Titel nicht raus. nun hat der Schuldner aufgerechnet. Und das ist das Problem ....

FordPrefect  22.11.2017, 08:49
@Weissmanu

Das ist doch alles Humbug.

Erfahren hat der Schuldner dies über einen Verwandten, Aderfür den Schuldner die Post empfängt.

Damit ist die Zustellung erfolgt. Ob der Schuldner seine Post auch liest, ist für die Fristeinhaltung irrelevant.

Das war eine Sicherheitsmaßnahme, weil Racheakte vom Gläubiger möglich sein könnten-reine Schutzmaßnahme! 

Blödsinn.

Der erste Brief war äußerlich nicht erkennbar, dass es sich um Post von einem Gerichtsvollzieher handelt.

Genau. Weil da im Adressfeld ja nicht der Absender steht.

Der Schuldner musste eine Sicherungsleistung bei einem Gericht
hinterlegen.

Wieso auf einmal Gericht? Eine Sicherheitsleistung hat per se zunächst mit der zivilrechtlich eingeklagten Forderung nichts zu tun.

Diese bekommt er erst wieder zurück, indem er dem Gericht
den entwerteten Titel vorlegt.

Natürlich. Das ist ja auch der Sinn der Sicherheitsleistung.

Der Gläubiger gibt den entwerteten Titel nicht raus.

Das wird er auch erst tun, wenn die titulierte Forderung vollständig bezahlt wurde. Dafür wird sie ja tituliert.

nun hat der Schuldner aufgerechnet.

Das ist irrelevant, weil die Aufrechnung gegen eine bereits titulierte Forderung nicht statthaft ist. Der Schuldner kann eine Aufrechnung nur vor Titulierung oder dann nach Bezahlung der Forderung einbringen.

Und das ist das Problem 

Das Problem ist eher die Nichteinschaltung eines Anwalts, wie mir scheint.

Ein Termin beim Gerichtsvollzieher konnte wegen falscher Adresse nicht eingehalten werden.

Wie hat der Schuldner dann überhaupt von dem Termin erfahren?

Wird man dann aus der Haft wieder entlassen?

Man wird aus der Haft entlassen, wenn die Vermögensauskunft abgegeben wurde.

wird dort geklärt, wer wem was tatsächlich schuldet?

Bisschen spät, das zu klären. Bevor es zur Zwangsvollstreckung kommt, muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen.


soissesnunmal  21.11.2017, 13:26

muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen.

Und damit ist die "Schuldfrage" -zu Recht oder nicht- schon lange vor der Vollstreckung geklärt worden.

PatrickLassan  21.11.2017, 14:08
@soissesnunmal

Genau das wollte ich mit dem Hinweis auf den Titel ausdrücken.

peterobm  21.11.2017, 13:26

wird vorliegen, der FE hat in der Info bereits den Haftbefehl erwähnt - das läuft schon ein ganzes Weilchen

NEIN, das läuft sogar bis zur Erzwingungshaft. Du gehst in den Bau 

hat da jemand die Meldegesetze nicht eingehalten - die Konsequenzen must halt tragen

Weissmanu 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 22:01

doch! Der Schuldner ist ordnungsgemäß gemeldet!!!!

peterobm  21.11.2017, 22:20
@Weissmanu

Post - Nachsendeauftrag - wurde die neue Adresse auch an gewisse Personen gemeldet?

da es bereits über Anwalt läuft - auch eine andere Adresse empfohlen wurde - der Anwalt weiss bestimmt was zu tun ist

Kann man eine Erzwingung einer Vermögensauskunft aus dem Weg gehen?

Ja - durch Bezahlung der Schulden.

Ein Termin beim Gerichtsvollzieher konnte wegen falscher Adresse nicht
eingehalten werden. Nun ist Haftbefehl erlassen worden zur Erzwingung
der Vermögensauskunft- auch wieder die falsche Adresse.

So falsch kann die Adresse ja nicht sein, wenn beide Schriftstücke ganz offenbar bekannt sind.

Zuvor erfolgte eine Aufrechnung mit dem Gläubiger, diese wurde jedoch ignoriert.

Eine Aufrechnung ist eine zivilrechtliche Frage, die wiederum in einem gesonderten zivilrechtlichen Verfahren zu klären wäre. Das ändert aber an der bestehenden titulierten Forderung rein gar nichts.

Wenn man jetzt in Haft kommen sollte, weil man nach wie vor keine
Erklärung abgeben möchte,

Wie einfältig kann man wohl sein?

wie wird der Haftrichter reagieren,

Der Gerichtsvollzieher hat ja bereits einen Haftbefehl. Hier wird gar kein Richter mehr involviert, da die Inhaftnahme alleine zur Vorführung beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der EV erfolgt.

wenn klar wird, dass das Verschulden nicht beim Schuldner liegt,

Unsinn. Selbstverständlich liegt das Versäumnis beim Schuldner, denn der hätte ja die EV direkt im Büro des Gerichtsvollziehers abgeben können nach eigener Terminvereinbarung. Oder die Schulden bezahlen, dann wäre die Sache nämlich hinfällig gewesen.

sondern wegen falscher Adresse beim Gläubiger?

Das würde höchstens hinsichtlich der Fristen relevant, was aber hier gar nicht zu interessieren scheint.

Oder wird dort geklärt, wer wem was tatsächlich schuldet?

Natürlich nicht. Wenn die Forderung tituliert ist, ist der Keks gegessen. Man kann zivilrechtlich gegen einen Titel vorgehen nach ZPO, aber das ändert erstmal nichts an der zu erfüllenden Zahlungsforderung, respektive den Folgen (EV).

Weissmanu 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 22:06

"Eine Aufrechnung ist eine zivilrechtliche Frage, die wiederum in einem gesonderten zivilrechtlichen Verfahren zu klären wäre."

Irrtum, vergleiche 387–396 BGB

FordPrefect  22.11.2017, 08:41
@Weissmanu

Und was hat das mit der Frage und meiner Antwort zu tun? Ja, ich kenne §§ 387 ff BGB. Die Einwendung hätte im Verfahren, welches zur titulierten Forderung geführt hat, erhoben werden müssen - mit anderen Worten, man hätte dem MB widersprechen und das strittige Verfahren vor Gericht führen müssen. Nachdem hier bereits ein VB vorliegt, ist es müßig, dies zu diskutieren, weil es an der Falllage nichts mehr ändert. Die Aufrechnung kann der Schuldner in einem neuen Verfahren dennoch betreiben, aber zahlen muss er die Summe erstmal.

Die Adresse ist eher zweitrangig. Wenn der Schuldner sich korrekt umgemeldet hat ist der aus der Sache mit der Adresse raus.

Wenn er sich allerdings weigert die Auskunft abzugeben kommt die Erzwingungshaft. Wenn es erst mal so weit gekommen ist, ist es zu spät noch klären zu wollen ob die Schulden korrekt sind oder nicht.