Gerichtsvollzieher oder Inkasso?
Hallo, ich habe eine Titulierung an meine Schuldnerin, also 30 Jahre um die Schulden einzutreiben. Das Urteil ist nun 3 Jahre her. Die gerichzsvollzieherin die ich damals mit einer pfändung beauftragte, konnte damals nichts erreichen, weil die Schuldnerin plötzlich unbekannt verzogen ist. Das letzte was ich erreichen konnte war ein Haftbefehl zur Abgabe der vermögensauskunft.
Nun habe ich die neue Adresse (anderes bundeslans) und habe ihr per Einschreiben nochmal eine zahlungsaufforderung gesendet, die nach 14 Tagen bisher unbeantwortet blieb.
Was kann ich nun tun? Sollte ich mich an einen Gerichtsvollzieher in ihrer Gegend wenden oder an ein inkasso? Wo habe ich höhere Chancen und mit was für kosten müsste ich rechnen, die ich vorstrecken muss?
Danke im voraus.
5 Antworten
Du solltest direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Sende dazu den Auftrag einfach an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des beim Schuldner zuständigen Amtsgerichts.
Bei Inkassounternehmen solltest du wissen, dass die natürlich etwas verdienen wollen. Und wenn man eine bereits titulierte Forderung in Auftrag gibt, dann kann sich die Provision durchaus im Bereich von 50% der Forderung belaufen. Das Geld wird aber nicht zusätzlich vom Schuldner gefordert, sondern es wird dir einfach abgezogen bei der Überweisung des Inkassounternehmens an dich.
Eine weitere Möglichkeit, die manche Inkassounternehmen anbieten ist, dass du die Forderung verkaufst. Dabei verlierst du natürlich auch einen großen Teil der Forderung, weil das Inkassounternehmen das Risiko trägt. Aber dafür bekommst du sofort das Geld und die Sache ist für dich erledigt. Alles Weitere bezüglich der Eintreibung ist dann Sache des Inkassounternehmens, das die Forderung von dir abgekauft hat.
Herzlichen Dank für den Stern. Freue mich wenn ich dir helfen konnte.
Pfändung von Konto und Lohn werden nicht automatisch durchgeführt. Hierfür musst du dann beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stellen. Doch hierfür brauchst du zuerst eine aktelle Vermögensauskunft des Schuldners, sodass du weißt, gegen welchen Drittschuldner sich die Pfändung richten soll.
Vielen Dank. Werde vorab versuchen telefonisch den GV zu kontaktieren und dann alle notwendigen Unterlagen dort hinschicken. Habe beim inkasso mal angefragt und die wollen tatsächlich 60% haben.
Ein Inkasso ist nicht scharf auf eine Forderung, die nicht betreibbar ist. Bei der Historie bekommt man vielleicht 5% angeboten, mehr nicht. Üblicherweise kaufen Inkassos solche Titel gegen symbolische Summen (z.B. 1€ pro KISTE).
Das lässt sich aus den gegebenen Informationen überhaupt nicht abschätzen, ob der Ankauf der Forderung für ein Inkassounternehmen von Interesse ist. Insoweit dient die Information nur zur Kenntnis des Fragestellers, dass es die Möglichkeit gibt. Immerhin geht es ja meistens um schwierige Forderungen, die ein Gläubiger verkaufen will, denn Forderungen, bei denen man eine Chance sieht, die irgegend wann beitreiben zu können, wird man kaum verkaufen wollen.
Würde auch den Gerichtsvollzieher wählen. Die Kosten für den Einsatz des Gerichtsvollziehers kannst du ihr natürlich auch berechnen, sowohl die Kosten für den aktuellen Einsatz, als auch für den bisher fruchtlosen Einsatz.
T3Fahrer
Du wendest dich an den Gericjhsvollzieher vor ort und pfändest erneut. Einen "Brief" zu schreiben war doof - jetzt osz der Schildner gewarnt
Noch besser wäre etwas zu Googlen, evtl kommst du an den Arbeitgeber oder eine Bankverbindung dann kannst du Konto und Lohn pfänden.
Der Hausbesitzer wäre auch interessant, dann kannst du die Kaution üpfänden.
Ja hätte auch überlegt ob ich wirklich einen Brief vorher schreiben sollte, aber war auch nicht 100% sicher wegen der Adresse und wollte es einfach nochmal im Guten versuchen mit einer Zahlungsvereinbarung. Bringt nun leider nichts.
Du kannst dir die Adresse auf dem Meldeamt bestäigen lassen 10 Euro
Gerichtsvollzieher. Dessen Kosten mußt Du natürlich zahlen.
Inkassobuden kosten letztlich Dein Geld und diese Phantasiekosten sind höher als die des GV.
Dessen Kosten mußt Du natürlich zahlen.
Wobei man die aber zurückbekommt (wenn etwas zu holen ist).
Richtig, der GV setzt die Kosten bei einer Pfändung gleich mit auf die Rechnung. Ist nichts zu holen muß der Gläubiger dafür einstehen.
Inkassobüros sind nutzlos es sei denn du beabsichtigst den Titel gegen einen fetten Abschlag zu verkaufen. Dann kriegst du vielleicht 10-20% der Forderungssumme.
Keiner kauf das
Sollte ich nur einen normalen pfändungsantrag stellen und werden automatisch alle Möglichkeiten wie Lohn, Konto, etc pfändungen versucht oder muss ich alles extra beantragen?