Kann man vom P-Konto abheben und wieder einzahlen im gleichen Monat?
Auf dem P-Konto war Guthaben, das abgehoben wurde, sodass es nicht am Monatsende dem Pfändungsgläubiger überwiesen wird. Nun gab es in dem Monat aber kein Geldeingang auf dem Konto. Kann ich selber wieder Geld auf das Konto einzahlen, sodass ich damit im nächsten Monat Überweisungen machen kann? Gilt das dann als neuer Geldeingang, sodass (solange die Bareinzahlung unter 1200 Euro bleibt) also am Monatsende keine Überweisung an den Gläubiger stattfindet? Oder werden da die vorherigen Abhebungen in dem Monat berücksichtigt?
4 Antworten
Jede Einzahlung zählt, auch wenn zuvor abgehobenes Geld wieder eingezahlt wird.
Der Automat erkennt nämlich das Geld, welches er Dir vor Tagen vielleicht ausgezahlt hat, nicht wieder.
Jeder Zahlungseingang auf dem P-Konto wird auf den Freibetrag angerechnet. Auch Bareinzahlungen.
Der vorherige Monat spielt nach meiner Kenntnis keine Rolle und Verfügungen (Abhebungen) sind für den Freibetrag irrelevant.
Wichtig ist immer der aktuelle Monat.
Wenn im aktuellem Monat die Summe der Zahlungseingänge (inkl. Bareinzahlungen und ggf. Freigaben durch das Geldinstitut)) den individuellen Pfändungsfreibetrag für den Monat nicht übersteigen, dann sollte nichts geschehen.
Kannst du wieder einzahlen. Deine Gutschriften (Einzahlungen, Überweisungen) dürfen nicht über den Freibetrag kommen.
was über den Freibetrag geht wird gesperrt und abgeführt
das gilt vielleicht theoretisch. Praktisch sieht die ganze Sache anders aus.
Ok, das heißt also, wenn ich in dem Monat keine sonstigen Eingänge auf dem Konto habe und ich mit der Einzahlung unter dem Freibetrag bleibe, kommt es zu keiner Überweisung an den Gläubiger, auch wenn ich zuvor im Monat schon Abhebungen gemacht habe?