lebenslanges Wohnrecht mündlich?
Hallo zusammen, ich lebe in einer Lebensgemeinschaft und mein Partner ist Einfamilienhausbesitzer, wo wir auch zusammen wohnen. Er ist der Meinung, ein mündlich ausgesprochenes Wohnrecht für mich würde ausreichen. Er hat noch 3 erwachsene Kinder. Ich unterstütze finanziell alle anfallenden Kosten vom Haus von meinem Einkommen mit. ??????
7 Antworten
Wen er es wirklich ernst meint, lässt er sich auch auf eine schriftliche Vereinbarung ein.
Wenn die beiden es "ernst" meinen, wären sie verheiratet oder hätten einen Lebenspartnerschaftsvertrag, der dem Längstlebenden einen Rechtsanspruch auf Versorgung zusichert.
Den kann man nicht einfordern :-)
Mit der selbstverständlichen Beteiligung an den Wohnkosten jedenfalls lässt sich der nicht begründen.
Offenbar plant der LG, seinen Kindern sein Erbe ungeschmälert zuzusprechen - und dafür hat er bestimmt seine Gründe. Das EFH wäre, mit einem Wohnrecht beschwert, nahezu unverkäuflich oder gar selbst zu nutzen :-)
Hier gibt es nur eine Antwort: Wenn Sie sich das Wohnrecht nicht aufgrund einer notariell zu beglaubigenden Erklärung und Bewilligung Ihres LG in Abt. II des Grundbuchs des Hausgrundstücks eintragen lassen, ist es "Schall und Rauch", weil Sie es nicht werden beweisen können. Also: Erklären Sie dem LG die Rechtslage. Wenn Sie beide sich wirklich nahe stehen, muss er Ihr Sicherungsinteresse verstehen. Denn er wird Ihnen doch ersparen wollen, nach seinem Tod von den (wahrscheinlich) erbenden Kindern aus dem Haus geworfen zu werden. Da Sie derzeit nicht einmal aufgrund eines Mietvertrags in dem Haus wohnen werden, sondern einfach zu Ihrem LG gezogen sein werden, hätten Sie im diesem Fall wohl nicht einmal den gesetzlichen Mieterschutz, und die Kinder - die Sie möglicherweise nicht geade "lieben" werden - hätten freie Bahn, Ihr Wohnen dort zu beenden.
Etwas anders wäre es, wenn Ihr LG Sie - erbvertraglich, testamentarisch genügt nicht wegen der jederzeitigen Änderbarkeit eines Testaments - zu seiner Erbin einsetzen würde. Ich nehme aber an, dass er das wiederum seinen Kindern nicht antun will. Aber selbst, wenn er Sie als Erbin einsetzen würde, hätten die Kinder Anspruch auf ihre Pflichtteile - immerhin im Höhe von 1/2 des Wertes seines gesamten Nachlasses. Sie würden in diesem Falle als Erbin also wahrscheinlich das Haus verkaufen oder belasten müssen, um die Pflichtteile auszahlen zu können.
Wenn Sie Ihren LG heiraten, würden Sie seine gesetzliche Erbin zu 1/2 neben den Kindern. Wenn er Sie zu seiner Alleinerbin einsetzen würde, hätten die Kinder dann nur einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4 des Nachlasswertes. So, das war jetzt eine umfassende Problembehandlung, die Sie zudeem nichts kostet !
Das reicht nicht, aber was willst du tun? Wenn du auf einen Eintrag im Grundbuch bestehst, dann wirst du den auch nicht bekommen, wenn der Besitzer meint: "mündlich reicht".
Mach sowas mal lieber schriftlich. Am Besten beim Notar. Kommt es irgendwann mal zum Streit, wirst Du sonst dieses Wohnerecht nicht beweisen können. Die mündliche Absprache ist wie Schall und Rauch ... nichts wert.
Mündliche Absprachen sind grundsätzlich auch möglich. Nur manchmal ist es zwingend, dass eine schriftliche Vereinbarung vorliegen muss. In dem Urteil könnte es so sein, dass dort die mündliche Absprache bewiesen werden konnte. Aber was ist, wenn dann am Ende gesagt wird, so eine Absprache hätte es bei Euch nicht gegeben? Dann besteht Beweisnot. Schau Dir das Urteil doch mal ganz genau an, was steht da alles genau drin. Ist es auch auf Euren Fall übertragbar oder geht es eigentlich um etwas anderes?
Die Kinder dürften nicht zustimmen müssen, wenn er als Eigentümer des Hauses Dir allein ein Wohnrecht einräumen möchte. Es ist seine Sache alleine.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende. Mal sehen was passiert, wenn ich um die schriftliche Vereinbarung bitte. Ich komme mir da zwar etwas komisch und misstrauisch vor, doch absichern muss ich mich ja auch. Bin 13 Jahre jünger als mein Partner; er ist 52 Jahre d.h. ich muss auch noch ne weile länger arbeiten und Geld verdienen.
Müssen die Kinder dem Wohnrecht zustimmen oder ist es seine Sache alleine.
Die Kinder wären hier zwar nicht zu beteiligen, das das EFH im Alleineigentum deines Partners steht.
lebenslanges Wohnrecht mündlich ?
Allerdings wird dein Wunsch nach einem Wohnrecht vielleicht nicht mehr so groß wenn du bedenkst, dass du dich dann neben den anteiligen Kosten (kommunale Gebühren, Versicherungen) und Lasten (Steuern) auch an Renovierungs- und Reparaturkosten zu beteiligen hättest und die Kinder einen degressiven Pflichtteilsergänzungsanspruch i . H. d. fiktiven Mieteinnahmen gegen dich geltend machen können :-)
Fazit: eine eigenen Mietwohnung wäre trotz Mietzins u. U. günstiger :-)
Mündlich kannst du nicht nachweisen, da will sich jemand rausschummeln, wer soll sein gesagtes Bezeugen können?
ja, das war mir auch nicht geheuer, gerade in der heutigen Zeit. Er hatte mir nur irgend ein Kölner Gerichtsurteil gezeigt, wo da wohl so entschieden wurde. Müssen die Kinder dem Wohnrecht zustimmen oder ist es seine Sache alleine.