Lebenslanges Wohnrecht -wer zahlt Reparaturen?
Hallo zusammen,
mein Mann bekam vor Jahren als Schenkung das Haus seiner Eltern. Seine Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht. Es wurde alles notariell geregelt und im Grundbuch eingetragen. Sie wohnt und nutzt das Haus ganz alleine. Nun haben mein Mann und sie keinen Kontakt mehr, da einige Streitigkeiten vorangingen. Jetzt die eigentliche Frage: Wer muss die Kosten tragen, wenn größere Reparaturen anfallen , z.B. Heizung oder Dach u.ä.???? Die Nebenkosten bis auf die Grundsteuer zahlt sie , das muss sie auch. Es wurde nichts im Bezug darauf schriftlich vereinbart. Kann mir da jemand helfen der vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht hat?
danke im voraus flippi1996
14 Antworten
Also ich habe auch mein Elternhaus vor einigen Jahren überschrieben bekommen und meine Eltern haben Wohnrecht auf Lebenszeit und erhalten auch die Miete für den Anbau. Kleinreparaturen müssen meine Eltern und begrenzt auch der Mieter selbst bezahlen, Großreparaturen muss ich als Hauseigentümer übernehmen (Dach neu decken, neue Heizung, neue Leitungen, Haus von außen streichen lassen, ...). Denn irgendwann (das dauert hoffentlich noch seeeeeehr lange) kann ich das Haus ja dann mit "Mehrwert" durch die Erneuerungen besser verkaufen als wenn alles veraltet ist.
Der Eigentümer, der dann natürlich die Miete erhöhen kann, wenn er eine solche Möglichkeit nicht ausgeschlossen hat. Mami war schon clever!
so einen Fall haben wir auch im Bekanntenkreis, sie hat lebenslanges Wohnrecht, Eigentümmer sind die Kinder aus erster Ehe, wenn Rep. anfallen usw. muß der Hausbesitzer es regeln, also dein Mann...sie muß nur Wasser-Strom usw. bezahlen...besser er verträgt sich wieder mit ihr...vielleicht legt sie was zu...
Wohl der Eigentümer. Hoffentlich vertragen sie sich bald wieder...
Die Reparaturen am Haus zahlt immer der Eigentümer!
Ja, aber das war ja nicht die Frage.
Der Eigentümer darf aber entscheiden, ob er reparieren lässt, oder nicht!