Lebenslanges Wohnrecht für eigenen Sohn
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin 62Jahre alt und muss wohl in den nächsten 5 Jahren in ein Pflegeheim. Wenn ich mein Eigenheim nun meinen Sohn ( einzigstes Kind ) überschreiben würde, dann zählt ja die 10 Jahresfrist. Mein Gedanke war nun, ich räume meinen Sohn ein lebenslanges Wohnrecht ein und somit wäre mein Eigenheim vor dem Pflegeheim sicher und wenn ich mal sterben sollte, dann bekommt mein Sohn das Haus ja sowieso.
Wäre dieses Vorgehen durchfürbar? Mir geht es nur darum, mein Eigenheim vor dem Pflegeheim zu schützen und das mein Sohn das Haus bekommt.
Gruss Erwin
8 Antworten
Ein lebenslanges Wohnrecht schützt nicht vor einem (notwenigen) Hausverkauf.
Ich sehe es als sinnvoller an, wenn du dein Haus jetzt deinem Sohn zu einem Spottpreis verkaufst und das Geld nicht auf Konten sichtbar machst. 60 000 € kannst du auch glaubwürdig in 5 Jahren ausgegeben haben.
Achte darauf, dass dein Sohn dir ein lebenslanges Wohnrecht einräumt.
Du kannst Deinem Sohn das Heim schon überschreiben, allerdings ist Dein Sohn Dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Deswegen mal ein paar Gedankengänge.
Ein Pflegeplatz kostet ungefähr 3.300 EUR und bekommt man auch nur, wenn man eine Pflegestufe hat.
Vor der Pflegeversicherung gibt es dann ungefähr 1.300 EUR. Die anderen 2.000 müssen aufgebracht werden. Das geschieht über Deine Rente, von Erspartem und ggf. von Wohnpflegegeld.
Und wenn das alles nicht ausreicht, dann ist Dein Sohn dabei und dann wird sicher das Haus verkauft oder beliehen, wenn er das Geld nicht hat.
Wenn Sie dem Sohn nicht nur ein lebenslängliches Wohnrecht an dem gesamten Haus, sondern zugleich auch den lebenslänglichen Nießbrauch (d.h.Übertragung der Nutzungen aus dem Haus)daran im Grundbuch eintragen lassen, ist das Haus auch im Fall der späteren Überleitungsüberlegungen auf den Sozialhilfeträger praktisch wertlos, weil es auf der Welt wohl niemand geben wird, der ein derart belastetes Haus erwerben würde, das er wegen des Wohnrechts weder selbst beziehen noch aus dem er bei etwaiger Vermietung Miet-erträge ziehen könnte, weil diese dem Sohn als Nießbraucher zustünden. Ich empfehle, mit diesen Gedanken einen Notar zur Beratung und ggf.Abfassung entsprechender Eintragungs-bewilligungen aufzusuchen; diese müssen ohnehin notariell beglaubigt werden.
Da kann Ihnen am besten ein Anwalt oder ein Notar weiterhelfen.
Jetzt schon auf Ihren Sohn überschreiben bringt nichts, denn dies müsste innerhalb von zehn Jahren (genau wie eine Schenkung) rückgängig gemacht werden, wenn Sie in ein Pflegeheim kämen.
Wenn Sie sich oder Ihrem Sohn ein lebenslanges Wohnrecht einräumten, käme es wohl auf das gleiche hinaus.
Es gäbe vielleicht nur ein Ausweg: Sie überschreiben Ihrem Sohn Ihr Haus mit gewissen Auflagen: also nicht nur für Sie ein lebenslanges Wohnrecht, sondern dass Ihr Sohn Sie im Falle das Falles pflegen müsste.
Darum ist es das Beste, Sie besprechen das mit einem Notar bzw. Rechtsanwalt und nehmen bei dieser Gelegheit auch gleich Ihren Sohn mit.
mit Wohnrecht ist das Eigenheim nicht sicher
Aber, überschreibe es ihm jetzt schon...
hmmm.. Soll es Dir "abkaufen" ...
Ja, wenn ich meinen Sohn das Haus jetzt überschreiben würde, dann zählt die 10 Jahresfist, aber da ich in absehbarer Zeit ins Pflegeheim muss, bringt das auch nichts. Ich will einfach nicht, dass mein Haus für das Pflegeheim " drauf " geht.
Das kannst Du gar nicht verhindern.
Wie schon jemand schrieb, solltest Du die Wohnung an Deinen Sohn "verkaufen", dann gehört sie ihm und niemand kann an sie ran, auch kein Sozialamt. Aber unterhaltspflichtig bleibt er trotzdem falls Deine Rente und Ersparnisse nicht reichen würden. Falls Dein Sohn nicht selbst darin wohnen sondern vermieten würde, hätte er ja Einnahmen und könnte seinen Unterhaltspflichten leichter nachkommen.
Schenkung wäre zu unsicher.
Vielleicht mußt Du ja auch gar nicht ins Heim.... ;)
Eine Überschreibung muss innerhalb von 10 Jahren rückgängig gemacht werden, wenn der Schenkende bedürftig wird.