Wird ein Mietvertrag automatisch wirksam wenn man volljährig wird innerhalb der Mietdauer?
Guten Tag,
Zu meiner Frage noch weitere Details..
ich hab ein Mietvertrag unterschrieben als ich 17 Jahre alt war. Fünf Monate nach Einzug wurde ich volljährig.
Es erfolgte damals keine Zustimmung meines gesetzlichen Vertreters oder der gleichen. Ebenfalls wurde die Unterschrift nicht erneuert nachdem ich 18 wurde.
Ich möchte nun ausziehen und habe eine Kündigung verfasst in der ich den damaligen Vertrag als unwirksam erklärt habe und auf die Kündigungsfrist verzichten will, da ich innerhalb von einem Monat ausziehen möchte. Miete habe ich bis zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich gezahlt. Zudem möchte ich auf die Mindestdauer von einem Jahr Mietzeit verzichten, indem ich mich auf die Unwirksamkeit berufe.
Zu meiner Frage nun, wurde der Vertrag automatisch wirksam als ich 18 wurde oder kann ich mich auf die Unwirksamkeit berufen und den Auszug durchführen innerhalb von einem Monat?
Danke im Voraus für jede Antwort:)
6 Antworten
Wenn du das Mietverhaeltnis nach Eintritt deiner Volljaehrigkeit fortgesetzt hast, hast du den Vertrag damit nachtraeglich durch schluessiges Handeln genehmigt. Der Vertrag ist somit voll wirksam geworden.
Du bist ja einer….da ist der Vermieter so nett und lässt dich einziehen und dann kommst du mit so einem Kündigungsgrund an.
"Zu meiner Frage nun, wurde der Vertrag automatisch wirksam als ich 18 wurde "
Ja so ist es ;) Wenn der Vertrag schwebend unwirksam war (weil fehlende Zustimmung der Erziehungsberechtigten), dann wird der Vertrag ab dem Moment voll wirksam, an welchem diese Zustimmung nicht mehr benötigt wird (mit Volljährigkeit)
Dann überlege ich: Ab wann gilt dann der einjährige Kündigungsverzicht? (wenn es das ist, wovon der FS spricht...) Ab Vertragsschluss? Ab Einzug? Ab Volljährigkeit? 🤔
Ab Vertragsschluss oder ab Beginn des Mietverhaeltnisses, je nach Wortlaut der Vereinbarung (bei einer einjaehrigen Verzichtsvereinbarung ist beides moeglich).
ich hab ein Mietvertrag unterschrieben als ich 17 Jahre alt war. Fünf Monate nach Einzug wurde ich volljährig.
wusste der Vermieter davon? nein
mit deinem 18. Geburtstag hat der MV Rechtsgültigkeit
Ich möchte nun ausziehen und habe eine Kündigung verfasst in der ich den damaligen Vertrag als unwirksam erklärt habe
dafür dürfte es zu spät sein
Zudem möchte ich auf die Mindestdauer von einem Jahr Mietzeit verzichten,
?? Was steht dazu im Mietvertrag? Bitte wörtlich!! Eine Mindestdauer gibt es nicht. Ist der MV befristet oder gibt es einen Kündigungsvezicht??
Bitte Wortlaut hier einstellen.
Im Übrigen: Dein MV ist wirksam, zumindest hättest du ja einen mündlichen, falls du den schriftlichen annullieren wolltest.
Das ist nicht ganz richtig. Der Vertrag wird erst dann voll wirksam, wenn der inzwischen Volljaehrige ihn nachtraeglich genehmigt. Das scheint hier jedoch durch schluessiges Handeln (Fortsetzung des Mietverhaeltnisses) geschehen zu sein.