Mietverlängerung automatisch?

16 Antworten

Nächster WICHTIGER Schritt: sofort wirksam kündigen, mit Wirkung zum 30.04.2020! (denn das hat deine Freundin offensichtlich noch nicht getan)

Schriftlich, als Brief, eigenhändig unterschrieben. Nicht als Telefonat, E-Mail, SMS oder Whatsapp.

Dieser Brief muss der Verwaltung bzw. dem entsprechenden Ansprechpartner bis morgen, 04.02.2020 (= 3. Werktag), nachweislich zugestellt worden sein. Normalerweise am besten als Einwurfeinschreiben (niemals Übergabe-E.!) und Beleg aufheben. Ich weiß nicht, ob du der Post traust... bis morgen...?

Vielleicht hast du auch die Möglichkeit, das Schreiben direkt abzugeben, und zwar mit einem zuverlässigen Zeugen. Das ginge auch.

Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, zahlt deine Freundin Miete bis Ende Mai.

Hozlokim 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:29

Hat sich erledigt, die email reicht aus und der Mann hat seiner Frau mal gesagt wer die Hosen an hat.Mietverhältnis ist Ende. Vielen Dank ihnen trotzdem!

Hier ist ohne Kündigung eine Auflösung des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter einvernehmlich vorgenommen zum 29.02.2020.worden. Beweis der E-Mail- verlauf. Datum ist hier unbekannt.

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung muss dabei nicht die Schriftform gewahrt sein.

Diese Rechtsauffassung kann durchaus jeder Anwalt unterstützen. Das wird aber erst notwendig, wenn der Vermieter eine gegenteilige Ansicht vertritt.

DerCaveman  03.02.2020, 10:06
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung muss dabei nicht die Schriftform gewahrt sein.

Das ist natuerlich richtig. Ich habe aber starke Zweifel daran, dass hier tatsaechlich ein muendlicher Mietaufhebungsvertrag wirksam geschlossen wurde und dies von der Mieterin im Streitfall auch bewiesen werden kann.

Schliesslich werden an die Wirksamkeit eines muendlichen Mietaufhebungsvertrages besonders hohe Anforderungen geknuepft. So muss fuer beide Seiten voellig klar sein, wann das Mietverhaeltnis endet (scheint es hier zu sein) UND wie die Abwicklung der Beendigung ablaufen wird (Kaution, Nebenkostenabrechnung, Renovierungsfragen u.s.w.). Letzteres erscheint mit hier aber eher zweifelhaft.

Ich habe eher den Eindruck, dass hier kein Mietaufhebungsvertrag geschlossen wurde, sondern der Mieterin vorgeschlagen wurde, vorerst einen Untermieter aufzunehmen und das Mietverhaeltnis ordentlich zu kuendigen. Danach koenne man sich dann ueberlegen, ob man mit der bisherigen Untermieterin auch einen Mietvertrag schliessen wolle. Fuer diese Vermutung sprich aus meiner Sicht besonders der Umstand, dass man eben keine entsprechende Vertragsaenderung in zeitlicher Naehe vorgeschlagen hat, sondern ein Mietverhaeltnis mit der bisherigen Untermieterin anscheind erst fuer einen Zeitpunkt nach bzw. zum Ablauf der Kuendigungsfrist besprochen wurde. Das macht jedoch wenig Sinn, wenn sich alle Beteiligten sowieso schon darueber einig waren, dass das Mietverhaeltnis mit der bisherigen Mieterin aufgeloest und ein neues mit der neuen eingegangen werden soll.

Hozlokim 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:30

Hat sich erledigt, die email reicht aus und der Mann hat seiner Frau mal gesagt wer die Hosen an hat.Mietverhältnis ist Ende. Vielen Dank ihnen trotzdem!

Gerhart  03.02.2020, 12:23
@Hozlokim

Fazit: der aktuelle Mietvertrag wurde einvernehmlich zum 29.02.2020 aufgehoben?

Hozlokim 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 12:39
@Gerhart

Richtig, wegen der email. Die Frau wollte laufen lassen aber der Mann sagte das er sein Wort hält wegen der Email. Wir haben es schriftlich das der Mietvertrag endet

Hozlokim 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 10:52
Ich habe mir die email nochmal durchgelesen. Es bestätigt erst die Untermietung bis zum Ende Februar. Noch dazu steht dort, dass bis Ende Februar meine Freundin Miete zahlen muss und danach ab dem 1.3.2020 der Untermieter einen Vertrag bekommt von meiner Freundin Mieter 
Gerhart  03.02.2020, 11:04
@Hozlokim

Um hier weiterzukommen sollte doch festzustellen sein, ob der
Untermieter einen Mietvertrag bekommen hat, und wenn nicht, woran das gelegen hat. Vermutlich wollte einer der Vertragspartner diese Bedingung nicht mehr erfüllen. Grund? Verantwortlichkeiten?

Hozlokim 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:06
@Gerhart

Meine Freundin Mietet dort seit august 2019. seit September vermietet sie an einem anderen Studenten (Untermieter) und wollte am 1.3 raus aus der Wohnung und der Untermieter rein. Nun meint die Verwaltung es sei nicht gekündigt worden obwohl der Ablauf mit dem Untermieter per email besprochen wurde. Auch das verlassen der Wohnung Ende Februar.

Hozlokim 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:13
@Hozlokim

Derzeit ist die Situation etwas unklar. Der Untermieter wollte heute unterschreiben und die Verwaltung hat wohl einen anderen Mieter eingetragen, aber nicht meine Freundin. Was ein sauhaufen. I halte sie auf dem laufenden

Wie du der Vielzahl an Antworten entnehmen kannst, beendet grundsätzlich nur eine schriftliche Kündigung ein Mietverhältnis (§ 568 Abs. 1 BGB). Insofern ist es möglich, dass das Mietverhältnis tatsächlich noch fortbesteht.

Es gibt allerdings mehrere Auswege für deine Freundin:

  1. Zunächst einmal ist es möglich, dass aufgrund der Gespräche mit der Hausverwaltung ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Dieser unterliegt nicht dem Schriftformgebot, kann also auch mündlich geschlossen werden. Deine Freundin müsste aber nachweisen, dass ein Aufhebungsvertrag zustande kam, was schwierig werden könnte. Die E-Mail ist zwar ein gutes Indiz hierfür, aber eben auch nicht mehr.
  2. Aufgrund der Info der Hausverwaltung, das sie nichts mehr benötigen würden und alles ok sei, durfte deine Freudin wohl davon ausgehen, dass dies auch stimmt. Da diese Information falsch war, ist es gut möglich, dass deine Freundin einen Schadensersatzanspruch gegen die Hausverwaltung in Höhe der fälligen Mietzahlungen hat. Diesen Schadensersatzanspruch kann man natürlich auch als "Druckmittel" nutzen, um einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Hier gibt es wohl aber dieselben Beweisprobleme. Zudem ist fraglich, ob sie aufgrund der Untervermietung überhaupt einen Schaden erleiden wird.

Am wichtigsten ist aber zunächst einmal, dass deine Freundin den Mietvertrag schriftlich kündigt. In die Kündigung kann sie ja reinschreiben, dass sie eigentlich davon ausgeht, dass der Vertrag ab dem 1.3.2020 ohnehin nicht mehr besteht aber trotzdem hilfsweise kündigt.

Hozlokim 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:41

Hat sich erledigt, die email reicht aus und der Mann hat seiner Frau mal gesagt wer die Hosen an hat.Mietverhältnis ist Ende. Vielen Dank ihnen trotzdem!

Dann schau mal in den Mietvertrag.

Sicher ist dort geregelt, was die Konsequenz ist, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird/wurde.

Eine Verlängerung bei nicht erfolgter Kündigung ist nicht ausgeschlossen.

Gibt es da eine Chance für den Anwalt ?

Nein, denn

https://www.mietrecht.de/mietvertrag/kuendigung.html

"Die Kündigung eines Mietverhältnisses muss, entsprechend § 568 BGB, zwingend schriftlich erfolgen."